Die Landesregierung will die Ausbildung und Weiterbeschäftigten von Fachkräften im Bereich der inklusiven Bildung an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel anbinden. Da die Kosten „für die Verstetigung der Arbeit der Bildungsfachkräfte und ihre enge Anbindung an die Forschung“ sich auf insgesamt 800.000 Euro jährlich belaufen und im Grundhaushalt der Hochschule eingebunden werden müssen, bittet die Landesregierung das Parlament um Zustimmung für die laufende Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Uni.
In dem Antrag führt die Landesregierung an, dass das zu 100 Prozent in Trägerschaft der Stiftung Drachensee befindliche Institut für Inklusive Bildung gGmbH (IIB) seit fünf Jahren „erfolgreiche, bundesweit und international beachtete Bildungsarbeit“ der Bildungsfachkräfte im Rahmen eines Modellprojektes durchführt – und die Förderung jetzt ausläuft. „Im Rahmen des Projektes werden Bildungsangebote von und mit Menschen mit Behinderungen, die eine dreijährige Qualifizierung zur Bildungsfachkraft durchlaufen haben, für das tertiäre Bildungssystem entwickelt und realisiert. Das Projekt ermöglicht es sechs Menschen mit Behinderungen, ihre Lebensweisen, spezifischen Bedarfe und Sichtweisen insbesondere den Studierenden an schleswig-holsteinischen Hochschulen zu vermitteln“, wird in dem Antrag erläutert.
Beitrag zur UN-Behindertenrechtskonvention
Um die Arbeit der Bildungsfachkräfte eng an die Forschung anzubinden, sollen die Säulen Lehre und Forschung der IIB in die Kieler Universität als eine zentrale Einrichtung integriert werden. Die Landesregierung weist darauf hin, dass eine solche Integration zugleich ein Beitrag ist, die UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein konkret umzusetzen. Unter inklusiver Bildung wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen verstanden.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2020
Februar 2020 (Inklusion an Schulen)