Auf Druck der Koalitionsfraktionen hatte der Landtag im Sommer vergangenen Jahres die Landesregierung aufgefordert, Gespräche mit der Alevitischen Gemeinde im Land aufzunehmen, um eine sogenannte gemeinsame Vereinbarung zum Schutz ihres Glaubens auf den Weg zu bringen. Als Ziel wurde angegeben, die Vereinbarung bis zum Ende dieser Legislaturperiode im Frühjahr 2022 abzuschließen. Jetzt soll ein Vertreter der Landesregierung im Plenum mündlich über den Stand der geplanten vertraglichen Vereinbarung, die Ausgestaltung und die Ziele berichten. Den Berichtsantrag hatten CDU, Grüne und FDP vorgelegt. Bereits in der 18. Legislaturperiode waren Vereinbarungs-Gespräche mit der Gemeinde aufgenommen, die jedoch nicht zu Ende geführt wurden.
Die Aleviten verstehen sich als eigenständige Religionsgemeinschaft. Die meisten ihrer Mitglieder haben türkische Wurzeln, lehnen aber die fünf Säulen des Islams, darunter die Pilgerfahrt nach Mekka und das Ramadan-Fasten, ab. Frauen und Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum. In Schleswig-Holstein gibt es sechs alevitische Gemeinden, die der Dachorganisation Alevitische Gemeinde Deutschland angehören, sowie die „Alevitische Gemeinde Schleswig-Holstein“ mit zusammen rund 20.000 Mitgliedern. Sie gelten als besonders integrationsoffen.
Wegweiser für Religionsfreiheit
Der religionspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias von der Heide, kündigte im Sommer vergangenen Jahres nach Vorlage des Koalitionsantrages an, Schleswig-Holstein wolle sich an vergleichbaren Verträgen in Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz orientieren. Konkret gehe es um Feiertage, religiöse Einrichtungen und das Zusammenwirken von Land und Religionsgemeinschaft. Die Aleviten stünden auf dem Boden des Grundgesetzes und teilten die demokratischen Grundwerte, sagte von der Heide. Die geplante Vereinbarung sei ein Wegweiser für die Religionsfreiheit und das gleichberechtigte Miteinander der Religionen im Land.
Laut dem Antrag für eine Vereinbarung könnten Regelungen mit anderen Glaubensgemeinschaften Vorbild sein, wie etwa der „Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein“.
(Stand: 22. November 2021)
Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2020 (ohne Aussprache)