Die Landesregierung will zum „Inklusionsvorzeigeland“ werden und weitere wesentliche Verbesserungen in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung des digitalen Wandels bewirken. Das geht aus dem sogenannten Fokus-Landesaktionsplan 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther dem Plenum vorstellen will.
Demnach soll die Stärkung der Medienkompetenz und damit die Erlangung digitaler Souveränität in den kommenden Jahren eine größere Rolle spielen. Menschen mit Behinderungen sollen befähigt werden, sich Teile der digitalen Welt selbst zu erschließen. Ferner werde dem Problem der mehrfachen Diskriminierung aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit stärker Rechnung getragen, kündigt die Landesregierung an. Und: Die Belange von Frauen und Kindern mit Behinderungen sollen künftig noch systematischer bei der Ausrichtung der Inklusionspolitik der Landesregierung mitgedacht werden.
Mehr als 155 Projekte unterstützt
Die Koalitionsfraktionen begrüßen in einem der Debatte zugrunde liegenden Antrag, dass der Fonds für Barrierefreiheit über das Jahr 2021 hinaus verlängert und um 1,2 Millionen Euro aufgestockt wird. Das Geld sei im Haushalt bereits eingeplant. Für eine neue Förderrunde stünden damit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus neuen Mitteln und Restmitteln zur Verfügung. Der Fonds sei „ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-BRK“, heißt es im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Seit 2019 konnten demnach mehr als 155 innovative Projekte zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Land unterstützt werden.
Die Regierungskoalition hebt zugleich die Förderung inklusiver Sozialräume hervor. Dafür stünden ab 2022 insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise könnten sich gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation als Netzwerk bewerben. Dieses Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren, wobei die Mittel aus dem Fonds für Barrierefreiheit in Höhe von 2,5 Millionen Euro von Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 beantragt werden können.
Konvention seit 2008 in Kraft
Laut Landesregierung leben etwa 573.000 Schleswig-Holsteiner mit einer Behinderung. Das sei rund jeder fünfte Mensch im Land. Davon haben rund 346.000 eine anerkannte Schwerbehinderung. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Es beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
(Stand: 13. Dezember 2021)
Vorherige Debatte zum Thema Barrierefreiheit:
Januar 2018
Weitere vorherige Meldungen zum Thema:
September 2020 (Tätigkeitsbericht Behindertenbeauftragter/ ohne Aussprache)
August 2020 (ohne Aussprache)