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24. Januar 2022 – Januar-Plenum

Opferschutzbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor

Videovernehmung von Opfern in Prozessen, psychosoziale Prozessbegleitung, Krisenkonzepte für die Betreuung von Betroffenen im Falle von Terroranschlägen oder Ähnlichem – darum kümmert sich die Opferschutzbeauftragte.

Gewalt gegen Frauen
Opfer von Gewalttaten brauchen besonderen Schutz und oft enge psychologische Begleitung. Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Aktuell:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt / Aufruf voraussichtlich in der Februar-Tagung

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Die Landesregierung legt den „Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten“ vor. Bei den Zentralen Anlaufstelle habe sich laut Bericht gezeigt, dass der Austausch mit anderen Opferhilfeeinrichtungen dazu beiträgt, den Betroffenen schnell helfen zu können. Die seit Sommer 2020 tätige Opferschutzbeauftragte des Landes, Ulrike Stahlmann-Liebelt, gibt an, sich trotz der widrigen Arbeitsumstände aufgrund der Pandemie gut in Schleswig-Holstein etabliert und ein Netzwerk aufgebaut zu habnen.

Im ersten Amtsjahr erreichten Stahlmann-Liebelt 136 Hilfegesuche. „Hauptsächlich handelte es sich dabei um Vermittlungsanliegen und Fragen nach finanziellen Hilfen sowie um allgemeine Fragen sowohl zur Anzeigenerstattung als auch zum generellen Ablauf von Ermittlungs-und Strafverfahren“, ist dem Bericht zu entnehmen In 25 Fällen kontaktierten andere Opferhilfeeinrichtungen, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte das Schleswig-Holsteinische Angebot, um sich beispielsweise über die Zentrale Anlaufstelle zu informieren oder Infomaterial anzufordern.

Beistand für Straftatopfer

Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich ist das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen worden und die Juristin Ulrike Stahlmann-Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden.

Die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sollen Opfern von Strafteten schnell und gezielt staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Sie haben laut dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die „Aufgabe, Strategien zur Bewältigung von Großschadenslagen mit dem Schwerpunkt Opferbetreuung zu entwickeln. Daneben galt es, einen Platz in der schon vorhandenen Opferhilfelandschaft zu finden.“ Die Einrichtung beider Hilfsangebote geht auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 zurück.

(Stand: 24. Januar 2022)

Vorherige Meldung zum Thema:
November 2021 (Terrorbereich/ohne Aussprache)

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt / Aufruf voraussichtlich in der Februar-Tagung

Bericht

Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3479
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)