Der Landtag hat sich mit der für März geplanten steuerfreien Corona-Sonderzahlung in Höhe von einmalig 1.300 Euro für den Öffentlichen Dienstes befasst. Diese soll laut einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung nur an jene Beschäftigten ausgekehrt werden, die aktiv im Dienst sind. Die SPD-Fraktion fordert, die Summe auch an Rentner und Pensionäre zu zahlen. Am Donnerstag, einen Tag nach der Debatte, gab der Landtag in Zweiter Lesung mit breiter Mehrheit grünes Licht für die Sonderzahlung. Nur der AfD-Zusammenschluss stimmte dagegen.
„Dieser Gesetzentwurf dokumentiert ein gebrochenes Versprechen“, sagte die SPD-Abgeordnete Beate Raudies. Im November 2019 habe die Landesregierung den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden „die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger schriftlich zugesagt“. Entgegen dieser Vereinbarung werde die einmalige Corona-Sonderzahlung den Versorgungsempfängern nun „verweigert“, so Raudies.
Heinold: Vorstoß rechtlich unzulässig
„Die Zielrichtung dieser Sonderzahlung liegt in der Anerkennung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Pandemie“, entgegnete der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka mit Blick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung. Es gehe nicht darum, eine Lebensleistung zu würdigen, sondern um die „Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung“, sagte Kalinka. Im Zuge der Übernahme des Tarifabschlusses gebe es auch für Versorgungsempfänger ab 1. Dezember 2021 eine Erhöhung der Bezüge um insgesamt 3,4 Prozent. „Ein gutes und sehr respektables Ergebnis“, so der Christdemokrat.
„Die Sonderzahlung dient dem Ausgleich zusätzlicher Belastungen, sagte auch Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Sie könne als steuerfreie Bonuszahlung auch rein rechtlich nur an aktive Beschäftigte ausgezahlt werden. Die lineare Erhöhung von Bezügen „ist heute nicht Gegenstand der Diskussion“, so Heinold.
Der Antrag wurde an den Finanzausschuss überstellt.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW), Jörg Nobis (AfD-Zusammenschluss)