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21. Februar 2022 - Februar-Plenum

Wo Kinder und Jugendliche im Land mitmischen

Die Landesregierung legt einen aktuellen Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein vor. Kernaussage: Das Land ist bei diesem Thema gut dabei.

Gruppenfoto im Plenarsaal
Einmal jährlich beziehen sie klare Position zu den Kinder- und Jugendinteressen: die Delegierten von „Jugend im Landtag“.
© Foto: Landtag, Lea Meyer

Hinweis:
Der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt worden. Aufruf voraussichtlich in der kommenden März-Tagung (23. bis 25. März).

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„Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache und wissen am besten, was ihren Bedürfnissen entspricht.“ Mit dieser Präambel startet der Bericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, den das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vorlegt. Er listet auf knapp 50 Seiten als Fortschreibung des Berichts von 2016 alle Maßnahmen und Projekte im Land auf, die Heranwachsende im Zeitraum von 2017 bis 2021 betraf.

Dazu zählen etwa die Initiative landesweite Wahlen „#LaWa_SH“, das Treffen „PartizipAction“, Streetwork-Arbeit oder Partizipation in Kindertagesstätten. Der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Folgenden geht der Bericht unter anderem auf die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung ein sowie den Angeboten der Landesregierung für diese Gremien. Es folgt ein Überblick über die Partizipation in der Jugendarbeit sowie den Jugendverbänden. Die Themenfelder Kinderrechte sowie politische Jugendbildung werden ebenfalls zum Ende des Berichts separat betrachtet.

Beteiligung auf allen Ebenen

Seit 2010 sind die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Eine Aufnahme in das Grundgesetz wird von der Landesregierung weiter befürwortet. Die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen finden sich auf unterschiedlichen Ebenen von International ist in der UN-Kinderrechtskonvention bis hin zur kommunalen Ebene. Dort schreibt die Gemeindeordnung in § 47f vor, dass Gemeinden Kinder und Jugendliche an sie betreffenden Angelegenheiten beteiligen müssen.

(Stand: 21. Februar 2022)

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2022 (Mitbestimmung)

Der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt worden

Regierungsbericht

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3621 
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)