Die Landesregierung will ehrenamtliche Hilfsleistungen stärken. Helfer sollen für angeforderte Einsätze in Notfällen wie schweren Verkehrsunfällen, Starkregen, Schnee, Sturm, größeren Zugunglücken oder bei stundenlangen Autobahnstaus in der Sommerhitze Freistellungs- und Erstattungsansprüche erhalten, wie sie bisher für anerkannte Einheiten im Katastrophenfall gelten. Dies sieht der Entwurf eines Helfergesetzes vor, den das Landeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Damit sollen Helfer für Notfalleinsätze nicht mehr Urlaubstage beanspruchen müssen. Dem Entwurf zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zufolge sollen Arbeitgeber eine Entschädigung für den Ausfall von Mitarbeitern erhalten.
Gleiches solle für Wasserrettungseinheiten und Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung gelten, die keiner Hilfsorganisation, sondern Glaubensgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Voraussetzung sei, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Helfer von freiwilligen und privaten Hilfsorganisationen von zuständigen Behörden zur Abwehr einer konkreten Gefahr angefordert werden. „Es geht ausdrücklich um die organisierte Hilfeleistung in konkreten Gefahrensituationen“, so die Ministerin.
(Stand: 21. Februar 2022)
Vorherige Debatten zum Thema:
August 2021 (Flutkatastrophe)
Januar 2021 (Gleichstellung Hilfskräfte)