Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

25. Februar 2022 – Februar-Plenum

Ehrenamtliche Helfer sollen Lohnersatz bekommen

Landtag und Landesregierung wollen eine „Gerechtigkeitslücke“ bei der ehrenamtlichen Hilfsleistung schließen. Es zeichnet sich eine breite Mehrheit für das „Helfergesetz“ ab.

Sütterlin-Waack, Sabine Innenministerin CDU
Ministerin Sütterlin-Waack (CDU): „Wer sich ehrenamtlich einsetzt, soll keine finanziellen Nachteile erleiden“ Foto: Michael August

Wer bei der Bewältigung von Verkehrsunfällen, Starkregen, Schnee, Sturm, Zugunglücken oder Autobahnstaus hilft, soll künftig grundsätzlich einen Verdienstausfall bekommen. Bislang haben lediglich anerkannte Katastrophenschutzeinheiten einen Anspruch auf Freistellung und Lohnerstattung – etwa das THW oder die Freiwillige Feuerwehr. Anders sieht es derzeit jedoch beim DRK, bei der DLRG, beim Arbeiter-Samariterbund, bei den Kirchen, bei den Maltesern oder den Johannitern aus. Angehörige dieser Hilfsorganisationen erhalten nur Ausfallgeld, wenn die Behörden offiziell den Katastrophenfall ausrufen. Ansonsten müssen sie die ausgefallenen Arbeitsstunden nacharbeiten oder Urlaubstage in Anspruch nehmen.  Dies soll sich nun ändern. „Wer sich ehrenamtlich einsetzt, soll keine finanziellen Nachteile erleiden“, betonte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), deren Ministerium den Entwurf des „Helfergesetzes“ erarbeitet hat. 

Hansen, Jörg FDP Plenum
Jörg Hansen (FDP): „Wir greifen mit dem Helfergesetz ganz entscheidende Forderungen der Hilfsorganisationen auf“ Foto: Michael August

Ein Kernpunkt: Das Land will künftig die Lohnkosten übernehmen. Sie rechne mit jährlichen Kosten von 100.000 Euro, so die Ministerin: „Aber das muss es uns wert sein.“ Beate Raudies (SPD) lobte die Initiative der Landesregierung: „Gut, dass es ein Ende hat mit dem zweierlei Maß.“ Und Jörg Hansen (FDP) wies darauf hin, dass das Land damit langjährige Forderungen der Hilfsorganisationen aufgreife.

Nun berät der Innen- und Rechtsausschuss, das Gesetz soll noch vor der Wahl am 8. Mai beschlossen werden.

Weitere Redner:
Tim Brockmann (CDU), Aminata Touré (Grüne), Lars Harms (SSW)

Die Landesregierung will ehrenamtliche Hilfsleistungen stärken. Helfer sollen für angeforderte Einsätze in Notfällen wie schweren Verkehrsunfällen, Starkregen, Schnee, Sturm, größeren Zugunglücken oder bei stundenlangen Autobahnstaus in der Sommerhitze Freistellungs- und Erstattungsansprüche erhalten, wie sie bisher für anerkannte Einheiten im Katastrophenfall gelten. Dies sieht der Entwurf eines Helfergesetzes vor, den das Landeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Damit sollen Helfer für Notfalleinsätze nicht mehr Urlaubstage beanspruchen müssen. Dem Entwurf zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zufolge sollen Arbeitgeber eine Entschädigung für den Ausfall von Mitarbeitern erhalten.

Gleiches solle für Wasserrettungseinheiten und Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung gelten, die keiner Hilfsorganisation, sondern Glaubensgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Voraussetzung sei, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Helfer von freiwilligen und privaten Hilfsorganisationen von zuständigen Behörden zur Abwehr einer konkreten Gefahr angefordert werden. „Es geht ausdrücklich um die organisierte Hilfeleistung in konkreten Gefahrensituationen“, so die Ministerin.

(Stand: 21. Februar 2022)

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2021 (Flutkatastrophe)
Januar 2021 (Gleichstellung Hilfskräfte)  

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle (Helfergesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3609
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)