CDU, Grüne und FDP wollen den Generalplan Küstenschutz fortschreiben, der als Konsequenz aus der schweren Sturmflut im Jahr 1962 entstanden ist. Dieser soll weiterhin über das nationale Förderinstrument „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von Bund und Land finanziert werden. Die „drohenden Folgen des Klimawandels mit dem daraus resultierenden Anstieg des Meeresspiegels“ sollen zukünftig in die Planungen des Küstenschutzes miteinbezogen werden. Der Antrag benennt verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Erhöhung der Landesschutzdeiche und sie als „Klimaschutzdeiche“ fit zu machen.
Zuletzt richtete Mitte Februar Orkantief „Zeynep“ in Schleswig-Holstein wieder schwere Schäden an. Besonders stark betroffen sind die Nordseeinseln und Halligen, aber auch an der Ostseeküste gab es großflächige Sandverluste an den Stränden: Die Landesregierung hat bereits einen Sonderfonds mit bis zu 2,5 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden aufgelegt, um den Kommunen unter die Arme zu greifen ‒ auch mit Blick auf die anstehende Tourismussaison. 500.000 Euro von der Summe sind für Küstenschutzmaßnahmen reserviert.
Hafenschlick im Fokus
Mit in die Debatte fließt ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen ein, in dem die geplante Verklappung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen vor der Vogelschutzinsel Scharhörn „zur Kenntnis“ genommen und einer Gefährdung des Weltnaturerbes Wattenmeer „entschieden“ entgegengetreten wird. Hamburg wird aufgefordert, „ein langfristiges Sedimentmanagement in enger Abstimmung mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Bund zu entwickeln, das im Einklang mit den Herausforderungen des Klimawandels und dem Schutz des Wattenmeeres steht“, heißt es weiter in dem Antrag.
Inzwischen ist die Hansestadt von ihrem auch bei Umweltschützern umstrittenen Plan, das Baggergut vor der Insel Scharhörn zu verklappen, vorerst abgerückt. Stattdessen ist nun eine Alternative gefunden worden, teilte die Hamburger Wirtschaftsbehörde am 17. März mit. Zumindest bis Mitte April soll der Schlick zu der bislang vom Bund genutzten Verbringstelle Neuer Luechtergrund gebracht werden. Mit dieser Lösung will Hamburg Zeit gewinnen, die zum Teil kritischen Stellungnahmen zu den Schlickplänen vor Scharhörn zu bewerten.
Albrecht erleichtert
Ein Gutachten der Hamburger Hafenbörde HPA hatte ergeben, dass die Verklappung vor Scharhörn ökologisch unbedenklich sei. Scharhörn gehört zum Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und mit den Nationalparks der Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen zum Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer. Die Stelle, wo der Schlick versenkt werden soll, liegt laut der Hamburger Wirtschaftsbehörde allerdings nördlich von Scharhörn außerhalb des Nationalparks.
Zustimmung zu der Aufschiebung des Scharhörn-Planes signalisierte Schleswig-Holstein Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne): „Es ist gut, dass Hamburg nach deutlicher Kritik aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein von der Verklappung seines Hafenschlicks bei Scharhörn absieht“, teilte er mit.
(21. März 2022)
Vorherige Debatten zum Thema Küstenschutz:
November 2021 (GAK)
Februar 2019
Januar 2019