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17. August 2022 – Antrittsbesuch

Deutsch-dänisches Kennenlernen

Nachdem Kristina Herbst sich Mitte Juli den Friesen als neue Landtagspräsidentin vorgestellt hat, sind nun die deutsche und die dänische Minderheit im Grenzgebiet an der Reihe. Herbst hat an einem Tag Vertreter der Minoritäten in Apenrade und Flensburg besucht.

Zwei Schülerbotschafterinnen des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig in Apenrade erklären der Landtagspräsidentin Kristina Herbst etwas vor einer Tafel.
Zwei Schülerbotschafterinnen führen Landtagspräsidentin Kristina Herbst (r.) durch das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig im dänischen Apenrade. Foto: Landtag, Pino Bosesky

Diese Antrittsbesuche der Landtagspräsidentin standen ganz im Zeichen der deutsch-dänischen Beziehungen. Dafür war Kristina Herbst einen Tag im Grenzgebiet unterwegs: Zuerst stellte sie sich im dänischen Apenrade der deutschen Minderheit in Dänemark vor. Hier besuchte Herbst das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig und traf im Haus Nordschleswig Verbandsvertreter der deutschen Minderheit.

Die nächste Station war Flensburg. Dort machte sich die Präsidentin mit der dänischen Minderheit in Deutschland bekannt. Im Flensborghus informierte sie sich zum Beispiel über das dänische Schulsystem. Bevor es wieder in die Landeshauptstadt zurückging, besichtigte Herbst noch die Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig.   

Vorstellung bei allen drei Minderheiten

Die Zeit der Kennlernbesuche ist damit noch nicht beendet: Am Freitagvormittag besucht Landtagspräsidentin Kristina Herbst Vertreter vom Verband deutscher Sinti und Roma. Mit diesem Treffen schließt die Präsidentin ihre Vorstellungsrunde bei den Minderheiten im Land, der dänischen Volksgruppe, den Friesen sowie den Sinti und Roma, ab.

Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben. Minderheitenpolitik spielt in nördlichsten Bundesland eine besondere Rolle, das spiegelt sich auch in der Verfassung wieder. Das Bekenntnis zu und der Schutz der gefährdeten Volksgruppen ist in Artikel 6 der Landesverfassung verankert.