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28. Februar 2023 – Innen- und Rechtsausschuss

ParlaRadio überträgt Anhörung zu Bürgerbegehren

CDU und Grüne wollen die Möglichkeit einschränken, über Bürgerbegehren in die Kommunalpolitik einzugreifen. Ziel der Koalition ist es, Baugenehmigungen für zentrale Infrastrukturprojekte wie Schulen, Wohnhäuser oder Windräder zu beschleunigen. Doch es gibt Kritik. 

Ein Kugelschreiber mit dem Slogan
Beschleunigung von Verfahren oder Beschnitt der demokratischen Beteiligung? Es gibt eine Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU und Grünen. Foto: dpa, Sina Schuldt

Mit einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wollen CDU und Grüne Bürokratie abbauen und mehr Tempo in Genehmigungsverfahren bringen. Ziel der Koalition ist es vor allem, Baugenehmigungen für zentrale Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser oder Windräder zu beschleunigen. Dazu sollen Bürgerbegehren beschnitten werden. Doch das stößt auf großen Widerstand. Am Mittwoch, 1. März, ab circa 15 Uhr gibt es eine mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu dem Thema. ParlaRadio überträgt die Debatte, zu der mehr als ein Dutzend Experten eingeladen sind. 

In einer vorab stattgefundenen schriftlichen Anhörung von mehr als 20 Instutionen, Vereinen und Verbänden gab es  überwiegend eine ablehnende Haltung Die vorgeschlagenen Änderungen der Gemeinde- und Kreisordnung seien nicht begründet und führten „zu deutlichen Verschlechterungen der Beteiligung der Bürger in den Kommunen", urteilt etwa der Verein „Mehr Demokratie". Damit würde Schleswig-Holstein im Ranking der Beteiligungsfreundlichkeit bundesweit zurückfallen. Und weiter heißt es in der Stellungnahme des Vereins: „Die Regierungsfraktionen verfolgen mit den geplanten Änderungen aus unserer Sicht auch nicht das Ziel, die Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten, sondern sie wollen die Bürgerbeteiligung massiv einschränken. Insbesondere Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschlüsse sollen nahezu vollständig unterbunden werden." Das führe zu keiner Stärkung der Demokratie. 

Mindestgröße von Fraktionen soll angehoben werden

Für die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein ist der Gesetzentwurf hingegen grundsätzlich positiv. Dass die Prüffrist der Kommunalaufsicht für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens von sechs Wochen auf zwei Monate angehoben werden soll, betrachtet der Verband mit Blick auf die „eigentlich nötige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen" aber „als eher kontraproduktiv". Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig vom Juristischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität Kiel betont, rechtsdogmatisch sei gegen den Gesetzentwurf nichts einzuwenden. Anders sehe das aber rechtspolitisch aus. „Denn zweifellos wird mit dieser Initiative das Niveau bestehender Bürgerbeteiligung abgesenkt. Die bis dato geförderte Demokratisierung von Hoheitsmacht wird zurückgedreht, und demokratische Aktivierung, die staatsbürgerlich eben gerade auf der untersten, der kommunalen Ebene als besonders prägend gilt, wird gebremst", schreibt er in seiner Stellungnahme. 

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass in Kreistagen und in Gemeindevertretungen mit mindestens 31 Mitgliedern ‒ das sind in der Regel Orte mit mehr als 25.000 Einwohnern ‒ die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder angehoben werden kann. Damit sollen die Kommunen selbst gegen eine vielerorts beklagte Zersplitterung der Gremien vorgehen können, falls sie dies für nötig halten.