Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Justizministerin Kerstin von der Decken (beide CDU) haben heute im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages die Ankündigung des Landes untermauert, eine härtere Gangart bei Straftaten radikaler Klimaschützer einzuschlagen. Insbesondere die jüngsten Taten der Aktivisten der „Letzten Generation“ auf Sylt und in Neustadt/Holstein, als unter anderem ein Privatflugzeug, eine Hotellobby, Geschäfte und eine Yacht besprüht wurden, entfernten sich weg von Klebe-Aktionen hin zu schweren Sachbeschädigungen, sagte Sütterlin-Waack. Die Linie der Regierung, etwa längerfristige Ingewahrsamnahmen von Tatverdächtigen ins Auge zu fassen und mehr für den Schutz privater Güter zu tun, wurde von allen Fraktionen im Ausschuss getragen.
„Das Recht auf Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit rechtfertigen keine Straftaten“, unterstrich Justizministerin von Decken, und der Ausschussvorsitzende Jan Kürschner stellte für seine Grünen-Fraktion mit Blick auf den Regierungspartner CDU klar: „Wir sind in der Koalition nicht auseinander bei dem Thema“. Während der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz dennoch kritische Untertöne bei Kürschner meinte herauszuhören und ihm vorwarf, sich zu sehr klima- und umweltpolitisch zu äußern, freute sich der SSW-Vorsitzende Lars Harms, „dass die Grünen mit uns den Gedanken der Rechtstaatlichkeit tragen“. Der Innenpolitiker der Sozialdemokraten, Niclas Dürbrook, sagte, ein großer Teil der Ankündigungen seien weitgehende Selbstverständlichkeiten.
Diskussion um kriminelle Vereinigung
In der vergangenen Woche hatte die Landesregierung ein härteres Vorgehen bei Straftaten von radikalen Klimaschützern angekündigt. „Niemand von uns leugnet den menschengemachten Klimawandel und dessen Auswirkungen“, sagte Innenministerin Sütterlin-Waack im Ausschuss. „Aber niemand von uns akzeptiert, dass Straftaten begangen werden.“ Die Polizei werde konsequent bei Zerstörung von Eigentum oder Nötigung agieren, eine Anpassung des Polizeikonzepts sei notwendig. Der Staatsschutz ermittele in den Fällen zentral.
In der bundesweiten Diskussion, ob bei der Klimaaktivisten-Gruppe der Tatvorwurf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung greifen könne, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, Georg-Friedrich Güntge, die Staatsanwaltschaft Flensburg habe zwar Vorprüfungen aufgenommen, es seien aber noch keine Ermittlungen eingeleitet worden. Es seien dazu Informationen aus anderen Bundesländern nötig.
Plenum lehnt „strafbare Aktionen entschieden ab“
Im Ausschuss wurde bekannt, dass die Polizei seit Februar insgesamt 18 Protestaktionen der „Letzten Generation“ in Schleswig-Holstein registriert hat. Mit den jüngsten Farb-Aktionen will die Gruppe nach eigenen Angaben darauf aufmerksam machen, dass reiche Menschen mit ihrem Lebensstil deutlich mehr Kohlendioxid produzieren als Normalbürger. Bisher hatte sie vor allem mit Straßenblockaden und Attacken auf Kunstgegenstände Aufmerksamkeit auf sich gelenkt.
Bereits in seiner letzten Tagung am 16. Juni hatte sich der Landtag klar von den umstrittenen Aktionen der Klimaschutzgruppe distanziert. „Der Landtag lehnt strafbare Aktionen der Letzten Generation entschieden ab“, heißt es in einem von den Koalitionsfraktionen CDU und Grüne eingebrachten Antrag, den das Parlament einvernehmlich verabschiedete. Straftaten seien kein geeignetes Mittel zur Durchsetzung politischer Forderungen.