Der Bund fördert mit insgesamt 2,7 Millionen Euro zwei Kulturprojekte in Schleswig-Holstein. 1,5 Millionen Euro gehen an die KZ-Gedenkstätte in Husum-Schwesing im Kreis Nordfriesland, das Europäische Hansemuseum in Lübeck erhält rund 1,2 Millionen Euro für die Sanierung des Burgklosters. Derweil hinkt der Norden bei der „Kulturquote“, dem Anteil der Kultur an den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte, im Ländervergleich weiter hinterher. Sowohl die Kommunen als auch das Land stehen nach Angaben des Kulturministeriums bei 1,3 Prozent, während der bundesweite Durchschnitt 1,96 Prozent betrage. Beim Verhältnis der Kulturausgaben zum Bruttoinlandsprodukt lag Schleswig-Holstein unter den Flächenländern auf Platz 10 von 13.
Die Datensammlung ermögliche erstmals eine differenzierte Betrachtung der Finanzierungsströme in der Kultur und gebe wichtige Impulse für die Kulturpolitik, kommentierte Ministerin Karin Prien (CDU). Vor diesem Hintergrund fordern die Fraktionen von CDU und Grünen in einem gemeinsamen Antrag von der Landesregierung Informationen zu den kulturpolitischen Leitlinien des Landes und zu den Planungen zur Weiterentwicklung des Kulturdialoges. Insbesondere soll dargelegt werden, welche konzeptionellen Schwerpunkte mit den kulturpolitischen Leitlinien gesetzt werden sollen.
Land und Kommunen tragen Verantwortung gemeinsam
Der 2013 ins Leben gerufene und beteiligungsorientierte Kulturdialog ist ein Entwicklungsprozess zur Kulturförderung in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung von Land, Kommunen und Kulturverbänden. In diesem Rahmen wurde bereits 2021 der „Kulturpakt 2030 – zur gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein“ verabschiedet. Beide bekennen sich darin zur partnerschaftlichen Finanzierung von kultureller Infrastruktur wie Theater, Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Museen, Soziokulturelle Zentren und Gedenkstätten.
Im Februar dieses Jahres hatten CDU und Grüne unter breiter Zustimmung des Parlaments eine stärkere Unterstützung von Kultureinrichtungen beschlossen, die nicht oder nicht ausreichend durch den Kulturfonds des Bundes berücksichtigt werden. Grundlage dazu ist das „Acht-Punkte-Entlastungspaket“, welches im Herbst vergangenen Jahres gestartet war, um unter anderem eigene Soforthilfen und neue Förderprogramme aufzulegen und bestehende Programme aufzustocken.
Vorherige Meldungen zum Thema:
Februar 2023 (Newsticker, 24.02./11:35)
November 2021 (19. Wahlperiode)