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2. Februar 2024 – Urteil

Verfassungsgericht bestätigt Fraktionsmindestgrößen

Das Land darf den Fraktionen in den Kommunen eine Mindestgröße von drei Personen vorschreiben. Das bestätigen die Richter des Landesverfassungsgerichts. Gegen die kürzlich vollzogene Neuregelung hatten die Landtagsfraktionen von FDP und SSW geklagt.

Ein Schild mit dem Hinweis
Ein schlichtes Schild weist auf das Gerichtsgebäude in Schleswig hin. Foto: dpa, Carsten Rehder

Die neue Mindestgröße für Fraktionen in großen Kommunalparlamenten in Schleswig-Holstein verstößt nicht gegen die Verfassung. Das entschied das Landesverfassungsgericht heute in Schleswig.  Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW hatten gegen die Neuregelung geklagt. Seit einem von CDU und Grünen getragenen Landtagsbschluss im Juni 2023 muss eine Fraktion in Gemeinde- und Stadtvertretungen oder Kreistagen mit 31 oder mehr Mitgliedern mindestens drei Vertreter haben. Vorher waren zwei Mandatsträger zur Gründung einer Fraktion ausreichend. 

Die Kläger sahen in der Verschärfung eine unangemessene Benachteiligung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten zum Beispiel in Ausschüssen (LVerfG 4/23). Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Christoph Brüning, sagte, die Anträge seien teilweise unzulässig. „Soweit sie zulässig sind, sind sie unbegründet.“ Die Anhebung verstoße weder gegen das Demokratieprinzip und den daraus folgenden Grundsatz der gleichen Mitwirkungsbefugnis der kommunalen Vertreter noch gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Während Vertreter der Koalitionsfraktionen sich in Landtagsdebatten stets überzeugt von der Verfassungsgemäßheit gezeigt hatten, sprachen Oppositionsvertreter von „Demokratieabbau“ und monierten, Schleswig-Holstein senke als erstes Bundesland die Bürgerbeteilungsrechte.

In einem zweiten Teil des Urteils der Schleswiger Verfassungsrichter geht es um Veränderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, darunter die Anhebung und Vereinheitlichung von Quoren. Auch hier scheiterten die Antragsteller. 

Landtagsdebatten zum Thema:
Mai 2023 (Newsticker-Meldung 10.05./12:45)
März 2023 (Newsticker-Meldung 23.03./13:55)
September 2022 (Newsticker-Meldung 29.09./17:15)