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6. März 2024 – Neue Petitionsplattform

Petitionen: Wichtig für Bürger und Behörden

Der Petitionsausschuss stellt seine neue Onlineplattform vor. Sie sei „moderner, zeitgemäßer und noch bürgerfreundlicher“, sagt der Ausschussvorsitzende Hauke Göttsch und erklärt, warum Petitionen so wichtig sind und was ihn an Portalen wie Campact und openPetition stört.

Der Ausschussvorsitzende Hauke Göttsch und Landtagspräsidentin Kristina Herbst präsentieren die neugestaltete Website des Petionsausschusses
Der Ausschussvorsitzende Hauke Göttsch und Landtagspräsidentin Kristina Herbst präsentieren die neugestaltete Plattform des Petitionsausschusses im Netz. Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Wer sich in Schleswig-Holstein von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, Verbesserungsbedarf bei der Arbeitsweise einer staatlichen Stelle sieht oder Lücken und Schwachstellen in einem Gesetz – der kann beim Land per Petition um Klärung oder Änderung bitten.

Das geht ganz einfach online, auf der Website des Landtags. Die entsprechende Onlineplattform zeigt sich hier nach einem Relaunch in neuem Gewand –  klar strukturiert und leicht verständlich. Gemeinsam mit Hauke Göttsch, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, hat Landtagspräsidentin Kristina Herbst das Portal heute offiziell vorgestellt. In der Öffentlichkeit gerate es oft in Vergessenheit, „was man mit einer Petition erreichen kann“, sagte die Präsidentin. Auch vor diesem Hintergrund sei es geboten, digital „mit der Zeit zu gehen“. Dies, so Herbst, sei mit dem Relaunch der Seiten des Petionsausschusses erreicht worden: „Anschaulich und selbsterklärend gestaltet.“

Der Ausschussvorsitzende Hauke Göttsch stand im Vorfeld für ein Interview rund um das Thema Petitionen zur Verfügung.

Herr Göttsch – wenn ich als Bürger eine Petition auf den Weg bringen möchte, was gibt es da für mich zu beachten, wie ist die Vorgehensweise?

Wichtig ist zunächst die Frage, ob die Petition öffentlich oder nicht öffentlich sein soll. Das entscheiden die Petenten selbst – also die Menschen, die eine Petition starten wollen. Eine öffentliche Petition muss von allgemeinem Interesse sein, während die nicht öffentliche persönliche Anliegen behandelt. Und dieses Anliegen muss mit einer staatlichen Stelle zu tun haben, mit einem Gesetz, einer Verordnung oder Ähnlichem. Weitere Beschränkungen gibt es nicht. Jede Person, gleich welchen Alters oder Nationalität hat das Recht, eine Petition einzureichen.

Wenn ich mich dann für einen Antrag entschieden und die Petition eingereicht habe – wie stelle ich mir den weiteren Ablauf vor?

Von uns wird zunächst die Zulässigkeit der Petition geprüft. Ist diese gegeben, kümmern wir uns in der Regel um eine Stellungnahme, sprechen also mit Behörden, der Landesregierung oder anderen Stellen. Zu den weiteren Ermittlungen gehören auch Sitzungen, öffentliche Anhörungen, Runde Tische oder Termine vor Ort, bei denen insgesamt alle Parteien einbezogen werden. Da sind wir recht frei. Nach entsprechenden Beratungen fasst der Ausschuss schließlich einen Beschluss mit empfehlendem Charakter.

Ist dieser Vorgang denn vergleichbar mit den Petitionen, die auf Plattformen wie Campact oder openPetition präsentiert werden?

Das ist eigentlich überhaupt nicht zu vergleichen. Meiner Meinung nach handelt es sich dort nicht um Petitionen, sondern vielmehr um Appelle und Aufrufe ohne Verbindlichkeit. Es wird Öffentlichkeitsarbeit gemacht, jedoch ohne Sicherheit, dass die geleisteten Unterschriften tatsächlich irgendetwas bewirken. Die Anliegen, für die dort Stimmen gesammelt werden, kommen in keinen Ausschuss, es prüft kein Gremium und mir persönlich fehlen auch die konkreten Ergebnisse. Insgesamt sehe ich die Sache kritisch – auch mit Blick auf die Neutralität der Plattformen und den dortigen Umgang mit den Nutzerdaten.

Zurück zur Petitionsplattform des Landtages – es hat einen Relaunch gegeben, was hat sich geändert?

Die Seiten sind jetzt viel übersichtlicher gestaltet, moderner, zeitgemäßer und noch bürgerfreundlicher. Zuvor gab es immer mal Rückmeldungen, die Bedienung sei zu kompliziert. Das gehört nun hoffentlich der Vergangenheit an. Uns ist es sehr wichtig, das uns wirklich jeder über diesen Weg erreichen kann – einfach und barrierefrei.

Über diese Plattform, aber auch auf anderen Wegen, erreichen Sie pro Jahr rund 500 Anträge – welche Bedeutung messen Sie den Petitionen insgesamt zu?

Eine ziemlich Hohe. Zum einen natürlich, weil dem einzelnen Bürger oder einer ganzen Interessengruppe geholfen werden kann. Das stärkt auch das Vertrauen in Politik und Demokratie. Zum anderen haben Petitionen aber auch eine regulierende Wirkung auf die Gesetzgebung. Denn es passiert häufiger, das die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund einer Eingabe erkennen, dass das eine oder andere Gesetz nicht ganz rund ist und angepasst werden sollte.

Gibt es einen beispielhaften Fall, von dem Sie da berichten können?

Natürlich. Bei einer Petition ging es um den Hafen Lippe bei Hohwacht, der ausgebaggert werden musste, weil er versandet war. Dort liegt auch ein Boot der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), daher war schon Eile geboten. Doch ungeklärte Zuständigkeiten zwischen den Behörden verhinderten, dass die Arbeiten beginnen konnten. Da bin ich persönlich hingefahren, hab mit dem Hafenmeister gesprochen, einfach, um ein Gefühl für die Lage zu bekommen. Ein Segler aus Bayern, der mit seinem Boot dort liegt, hatte die Petition eingebracht. Sie hat schließlich dazu geführt, dass noch im Ausschuss beschlossen wurde, dass das Land Schleswig-Holstein in Vorleistung geht und der Bagger zügig starten kann. Das war ein toller Erfolg und ein gutes Beispiel von einem Behörden-Mischmasch in dem keiner Zuständig ist und der Bürger nicht weiterweiß. In solchen Fällen sind wir da.

Das Interview führte Michael Neubauer, Pressereferat Landtag Schleswig-Holstein

Mehr Info:
Der Petitionsausschuss des Landtages