CDU und Grüne fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein sofortiges Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige einzusetzen. Die Koalitionäre führen an, dass der Konsum von Lachgas, das zunehmend als Partydroge die Runde macht, ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstelle und in extremen Fällen zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen könne. Zudem bestehe die Gefahr einer starken psychischen Abhängigkeit.
Auf Bundesebene hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits angekündigt, für strengere Regelungen zu sorgen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge insbesondere an junge Leute einzudämmen. „Wir werden schnell mit einer Regelung kommen“, sagte der SPD-Politiker kürzlich im ´ARD-Morgenmagazin´. Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste psychoaktiver Stoffe aufzunehmen, was sehr strenge Verkaufsregeln zur Folge hätte.
Hintergrund: Lachgas
Lachgas wird ursprünglich als Treibmittel für Sahnespender, als Narkosemittel im medizinischen Bereich oder in der Industrie verwendet. In den letzten Jahren hat es sich jedoch zu einer immer stärker nachgefragten Partydroge entwickelt. Direkt nach dem Inhalieren wirkt es für wenige Minuten euphorisierend. Während in Deutschland der Verkauf und Konsum von Lachgas bisher nicht verboten ist, haben andere Staaten bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz seit Ende 2023 illegal, und auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben erlassen.
(Stand: 17. Juni 2024)