Das Thema Camping stand heute zum Abschluss der Plenarwoche auf dem Tagesplan. Durch eine Änderung der bestehenden Regelungen will die FDP-Fraktion unter anderem den „umweltbewussten Camping-Urlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen“ wieder ermöglichen und so den Camping-Tourismus in Schleswig-Holstein insgesamt weiter stärken. Der entsprechende Antrag „Camping in Schleswig-Holstein stärken – Kleinstcampingplätze wieder möglich machen“ wurde nach lebhafter Debatte zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Das Landesnaturschutzgesetz müsse dahingehend geändert werden, dass diese Art von umweltbewusstem Camping-Urlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder grundsätzlich genehmigungsfähig werde, forderte Annabell Krämer von der antragstellenden FDP. Im Landesnaturschutzgesetz sei bis 2016 geregelt gewesen, dass Gemeinden die Aufstellung von nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften bis zu sechs Monate genehmigen können. „Das wurde dann 2016 durch die Küstenkoalition verändert. Jetzt sind nur noch Zelte für Gruppen von bis zu 35 Personen` genehmigungsfähig.“
CDU nicht abgeneigt
Es gehe ihr, so Krämer, um eine „bürokratiearme Wiederbelebung der Kleinstcampingplätze“ unter Einhaltung von Standards wie Hygiene, Natur- und Lärmschutz. Die Umsetzung solle jedoch ohne Bürokratiewahnsinn und über Bebauungspläne erfolgen. Krämer: „Stärken wir den Binnentourismus unbürokratisch und ermöglichen wir den Campern, weitere Facetten unseres schönen Bundeslandes kennenzulernen.“
Eine Verschlankung der Genehmigungen könne er sich vorstellen, entgegnete Peer Knöfler (CDU), das Landesnaturschutzgesetz sei 2016 diesbezüglich „verschlimmbessert“ worden, weil darin das Kleinstcamping ausgebremst und untersagt worden sei.
SPD warnt vor Zweiklassen-Campingtourismus
Thomas Hölck (SPD) stellte die Notwendigkeit des Antrags infrage. Das Land stehe bei den Bewertungen der Campingplätze bundesweit an der Spitze. Die Rahmenbedingungen müssten allerdings für alle gelten, „einen Zweiklassen-Campingtourismus darf es nicht geben“. Ansonsten laufe man Gefahr, die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Campingtourismus zu verlieren. Hölck: „Ungesteuerte Genehmigungen sind keine Strategie. Wir hatten 2024 einen Rückgang der Übernachtungszahlen beim Camping. Wir müssen das Angebot nicht erhöhen, sondern stärken.“
Grundsätzlich befürworte man den Vorschlag Kleinstcampingplätze im Land zu etablieren, schließlich biete dies viele Vorteile, sagte Sybilla Nitsch vom SSW, . Dies könne helfen, den Tourismus zu entzerren. „Overtourism findet nicht nur an Küstenorten am Mittelmeer statt, sondern auch bei uns. Warum also nicht ein wenig umherstreifen in die weniger bekannten Orte?“ Zudem sei diese Form des Urlaubs häufig auch eine preisgünstige Form. „Schön wäre es doch, wenn auch an diejenigen gedacht würde, die mit einem Zelt im Gepäck anreisen oder im eigenen Kleinbus übernachten wollen.“ Für viele sei dies die einzige Urlaubsmöglichkeit, da sie für wenig Geld noch zu haben sei.
Umweltminister zeigt sich offen
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betonte die große Auswahl an 22.000 regulären Campingplätzen im Land und hob die Wichtigkeit des Erhalts der Artenvielfalt hervor, die täglich sinke. Ein Campingurlaub auf dem Bauernhof sei „über einen sehr schlanken Bauantrag möglich“. Dennoch könne er sich vorstellen, die Campingverordnung zu ändern, „denn die Probleme der Artenvielfalt haben sicher nichts mit dem Camping zu tun“, gab er sich versöhnlich.