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27. April 2022 – April-Plenum

400 Millionen Euro vom Land für Kriegsflüchtlinge

Schulterschluss zwischen Koalition und Opposition: Mit 400 Millionen Euro will das Land die Flüchtlingskosten nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs bewältigen.

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Bietet Platz für über 2000 Menschen: die Landesunterkunft für Flüchtling in Boostedt. Foto: dpa, Markus Scholz

Große Einigkeit im Plenum: Einstimmig hat der Landtag beschlossen 400 Millionen Euro bereitzustellen, um Flüchtlinge aus der Ukraine in Schleswig-Holstein zu versorgen. Die Abgeordneten stimmten geschlossen für drei entsprechende Anträge von Jamaika, SPD und SSW. Das Geld wird aus dem Corona-Notkredit des Landes genommen werden. Dort waren 1,425 Milliarden Euro zur Kompensation von Steuerausfällen vorgesehen, die nach Angaben des Finanzministeriums nicht in voller Höhe benötigt werden. Um die Umschichtung vorzunehmen, war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig.

„Wir werden als Land alles tun, um den vertriebenen und geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz zu gewähren“, sagte der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck. Derzeit rechne die Landesregierung mit mehr als 35.000 Personen. Die mit der Aufnahme der Geflüchteten verbundenen „großen Herausforderungen“ zu bewältigen, sei nur „im Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen“ möglich. Bei Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, medizinischer Versorgung leisteten vor allem die Kommunen vor Ort einen „enormen Beitrag“. „Hier übernehmen wir als Land Verantwortung“, so Plambeck mit Blick auf die Umschichtung der 400 Millionen Euro.

SPD fordert konkrete Zahlen

„Schleswig-Holstein ist solidarisch mit der Ukraine“, postulierte auch die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Beate Raudies. Den Geflüchteten aus der Ukraine „Sicherheit und Geborgenheit“ zu geben sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Die Kommunen dürften dabei „nicht im Regen stehen gelassen werden“, betonte Raudies. Nach Auffassung der SPD-Fraktion könne die Aufnahme-Pauschale in Höhe von aktuell 500 Euro je Geflüchtetem, die an die Kreise und kreisfreien Städte im Land ausgekehrt werde, „noch höher ausfallen“. Dass die Landesregierung noch keine konkreten Zahlen dazu geliefert habe, wie viel Geld zur Bewältigung der Krise voraussichtlich benötigt werde, kritisierte Raudies als „unverständlich“.

„Humanität darf nicht am Geld scheitern“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Mit Blick auf die in der Vergangenheit ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit bewilligten Notkredite zur Bewältigung der Corona-Pandemie betonte Heinold: „Zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode stehen wir in der Krise zusammen“. Dass „alle demokratischen Kräfte in diesen Zeiten einig sind und gemeinsam handeln“, sei „ein starkes Zeichen auch gegenüber Russland“.

Weitere Redner:

Lasse Petersdotter (Grüne)

Christopher Vogt (FDP)

Lars Harms (SSW)

Jörg Nobis (AfD)

Der Landtag will 400 Millionen Euro bereitstellen, um Flüchtlinge aus der Ukraine in Schleswig-Holstein zu versorgen. Das sehen gemeinsame Anträge von Jamaika, SPD und SSW vor. Das Geld soll aus dem Corona-Notkredit des Landes genommen werden. Dort sind 1,425 Milliarden Euro zur Kompensation von Steuerausfällen vorgesehen, die nach Angaben des Finanzministeriums nicht in voller Höhe benötigt werden. Um die Umschichtung vorzunehmen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig. Das sieht die Schuldenbremse in der Landesverfassung vor. Diese Ausgabenbremse kann laut Verfassung nur „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ umgangen werden, wenn zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.

Das Landesgeld soll eine Ergänzung zu den Hilfszahlungen des Bundes sein. Das Geld aus Berlin soll nach Willen der Landtagsfraktionen aber „vorrangig“ verwendet werden. Sollten die 400 Millionen Euro nicht komplett im laufenden Jahr ausgegeben werden, soll der Rest in eine Rücklage wandern, die bis 2024 zur Verfügung stehen soll. Zugleich wird die Landesregierung aufgefordert, einen Tilgungsplan aufzustellen.

Land greift Kommunen unter die Arme

Die Betreuung der geflüchteten und vertriebenen Menschen sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ und erfordere das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in einem Entschließungsantrag der vier Fraktionen und des SSW. Konkret sollen die Kommunen eine Aufnahmepauschale von 500 Euro pro Flüchtling erhalten. Insgesamt 7,5 Millionen Euro sollen in die Herrichtung von Wohnraum fließen, und die Betreuung von Kindern soll mit 15 Millionen Euro unterstützt werden. Die Finanzierung der Migrationsberatungsstellen wird bis Ende 2023 abgesichert. Weitere zentrale Punkte seien Sprachkurse, die Integration in den Arbeitsmarkt und die Anerkennung von Berufsabschlüssen. 

(Stand: 25. April 2022)

Vorherige Debatten zum Thema:
März 2022 (Regierungserklärung)
März 2022 (Flüchtlingsaufnahme)

Anträge

Notkredite zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des Krieges in der Ukraine
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3818(neu/2. Fassung)

Absenkung der Corona-Notkredite zum Ausgleich des strukturellen Defizits
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3819(neu)

Schleswig-Holstein übernimmt Verantwortung!
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW ‒ Drucksache 19/3820