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21. Mai 2025 - Mai-Plenum

Länger aktiv bleiben im Katastrophenschutz

Mit Vollendung des 65. Lebensjahrs ist für Einsatzkräfte beim Katastrophenschutz Schluss. Das will die FDP ändern und nimmt dabei die Altersgrenze von 67 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr als Vorbild.

Christopher Vogt
Sieht eine gesetzliche Ungleichbehandlung bei der Altersgrenze: Christopher Vogt (FDP).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Einsatzkräfte im Katastrophenschutz dürfen wohl bald bis zu ihrem 68. Geburtstag tätig sein – aktuell ist ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs vorgesehen. Für eine entsprechende Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zeichnet sich eine breite Mehrheit im Landtag ab. Zunächst berät der Innen- und Rechtsausschuss. Redner aller Fraktionen würdigten den „unverzichtbaren Dienst“ der ehrenamtlichen Hilfskräfte – sie seien das „Rückgrat unserer Sicherheit“.

Die FDP, die die Debatte angestoßen hatte, verwies auf die Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr, die im Lande bereits bei 67 Jahren liegt. „Die gesetzliche Ungleichbehandlung ist aus der Zeit gefallen und nicht mehr zu erklären“, so der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt. Im Katastrophenfall würden alle verfügbaren Kräfte gebraucht, aber es solle „selbstverständlich niemand gezwungen werden“, stellte er klar. Unterstützung kam von SPD und SSW.

Keine pauschalen Regelungen

Auch die Koalition ist grundsätzlich mit im Boot, will den Schutzorganisationen allerdings weiterhin freistellen, von der Regel abzuweichen. Dies sei „aufgrund des breiten Aufgabenspektrum im Katastrophenschutz und den damit einhergehenden unterschiedlichen körperlichen Anforderungen“ erforderlich, heißt es in einem schwarz-grünen Änderungsantrag. „Wer fit ist und wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, dem sollten wir das ermöglichen“, sagte Wiebke Zweig (CDU). Allerdings solle vor Ort entschieden werden, „nicht aus Kiel per Gesetzbuch“. Es dürfe „keine pauschalen Regelungen über den Kopf der Organisationen hinweg“ geben.

In den anderen Bundesländern schwankt die Obergrenze bei den freiwilligen Feuerwehrleuten zwischen 60 und 67 Jahren, teilweise sind ab dem 60. Lebensjahr ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Beamte der Berufsfeuerwehr gehen bei Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension. Laut Innenministerium engagieren sich in Schleswig-Holstein rund 80.000 Menschen in den Organisationen des Katastrophenschutzes. Dazu gehören neben den Feuerwehren beispielsweise die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).


Weitere Redner:
Dirk Kock-Rohwer (Grüne), Beate Raudies (SPD), Sybilla Nitsch (SSW), Bildungsministerin Dorit Stenke in Vertretung von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (beide CDU)

Einsatzkräfte im Katastrophenschutz sollen bis zu ihrem 68. Geburtstag aktiv sein dürfen – aktuell ist ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs vorgesehen. Die FDP fordert, das Landeskatastrophenschutzgesetz entsprechend zu ändern und verweist auf die Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr, die im Lande ebenfalls bei 67 Jahren liegt.

In den anderen Bundesländern schwankt die Obergrenze bei den freiwilligen Feuerwehrleuten zwischen 60 und 67 Jahren, teilweise sind ab dem 60. Lebensjahr ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Beamte der Berufsfeuerwehr gehen bei Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension

80.000 Engagierte landesweit

Laut Innenministerium engagieren sich in Schleswig-Holstein rund 80.000 Menschen in den Organisationen des Katastrophenschutzes. Dazu gehören neben den Feuerwehren beispielsweise die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).

Top 14:

Antrag der FDP-Fraktion

Drucksache 20/3212
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/Grünen
– Drucksache 20/3243