Einsatzkräfte im Katastrophenschutz sollen bis zu ihrem 68. Geburtstag aktiv sein dürfen – aktuell ist ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs vorgesehen. Die FDP fordert, das Landeskatastrophenschutzgesetz entsprechend zu ändern und verweist auf die Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr, die im Lande ebenfalls bei 67 Jahren liegt.
In den anderen Bundesländern schwankt die Obergrenze bei den freiwilligen Feuerwehrleuten zwischen 60 und 67 Jahren, teilweise sind ab dem 60. Lebensjahr ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Beamte der Berufsfeuerwehr gehen bei Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension
80.000 Engagierte landesweit
Laut Innenministerium engagieren sich in Schleswig-Holstein rund 80.000 Menschen in den Organisationen des Katastrophenschutzes. Dazu gehören neben den Feuerwehren beispielsweise die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).