Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) setzt bei der Verhinderung von Straftaten psychisch kranker Menschen „viele Hoffnungen“ auf die Einführung der elektronischen Patientenakte. Auf diesem Wege seien länderübergreifend Krankheitsgeschichten einsehbar, was etwa Ärzten in verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen bei der Behandlung und Beurteilung von Patienten helfen könne, sagte die Ministerin gestern in einer Sitzung des Innen-und Rechtsausschusses im Kieler Landtag. Allerdings sei das vorgesehene Widerspruchsrecht in diesem Zusammenhang kontraproduktiv, es gehöre abgeschafft, so von der Decken.
Auf die Tagesordnung gesetzt hatte das Thema der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook. Er bezog sich dabei auf die Messerattacke einer offenkundig psychisch kranken 39-jährigen Frau am Hamburger Hauptbahnhof vom 23. Mai, bei der mehrere Menschen schwer verletzt worden waren. Den Politiker interessierte unter anderem die Kommunikation unter den Behörden. Die Frau hatte bereits mehrfach Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich und war den Ermittlungen zufolge erst kurz vor der Tat aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Auch soll sie zuvor bereits Körperverletzungen begangen haben – mutmaßlich auch in Schleswig-Holstein, wo sie ihren Vater mit einem spitzen Gegenstand angegriffen haben soll.
Erwartung an Gesundheitsministerkonferenz
Weitere konkrete Ergebnisse brachte die Sitzung nicht zutage. Die meiste Zeit war wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht öffentlich getagt worden. Die Ministerin verwies auf die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in der kommenden Woche. Dort sollen zwei Anträge behandelt werden, die sich mit dem Thema psychisch kranker Menschen mit Gefährdungspotenzial befassen. Dabei gehe es um länderübergreifende Strukturen beim Austausch von Gesundheitsdaten und die Integration der Länder in Arbeitsgruppen zum Thema auf Bundesebene. Im Landtagsausschuss herrschte unter allen Fraktionen Konsens, dass es hier zu Anpassungen des geltenden Rechts kommen müsse.
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Der Innen- und Rechtsausschuss