Die Pläne der Bundesregierung für ein Primärarztsystem stoßen in der Landespolitik auf ein weitgehend positives Echo. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sprach von einer „sinnvollen Ergänzung“. Die Patienten erhielten damit „zielgerichtet die richtige Versorgung“. Sie rechne „frühestens im Spätherbst“ mit den konkreten Gesetzentwürfen aus Berlin, die Landesregierung sei dennoch bereits im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Haus- und Kinderärzten. Heiner Garg, dessen FDP den Regierungsbericht beantragt hatte, sah sogar „mehr als ein bisschen Ergänzung“, sondern „beinahe eine Revolution“. Endlich gebe es den politischen Mut, das Thema Patientensteuerung anzugehen.
Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag ein verbindliches System einführen, bei dem Patienten zunächst in eine Hausarztpraxis gehen, die sie bei Bedarf – mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum – an Fachärzte überweist. Dies soll Doppeluntersuchungen und lange Wartezeiten für Facharztbesuche vermeiden. Klappt es mit dem Termin in dem Zeitkorridor nicht, soll man sich auch in einem Krankenhaus behandeln lassen können.
Vielerorts Mangel an Hausarztpraxen
„Die koordinierte Versorgung reduziert die Arzt-Patienten-Kontakte“, befand Hauke Hansen (CDU). Dadurch sei „schnellere Hilfe statt wochenlanges Warten“ möglich. Dies sei wichtig, denn: „Der Facharztmangel ist real.“ Allerdings, so Eka von Kalben (Grüne), gebe es vielerorts auch einen Mangel an Hausarztpraxen: „Diese Kapazitäten sind begrenzt, das ist das schwierige.“ Zudem müssten Ausnahmen vom Primärarztprinzip für akute Fälle möglich sein.
Die Hausärzte würden ihre Patienten am besten kennen, betonte Birte Pauls (SPD), die „hausarztzentrierte Versorgung“ sei deswegen der richtige Weg. Angesichts des drohenden Ärztemangels in vielen Regionen schlug sie vor, „kommunale medizinische Versorgungszentren“ einzurichten: „Wir dürfen die Gemeinden damit nicht allein lassen.“ Christian Dirschauer (SSW) sah eine „grundlegende Systemänderung“, die auch Einschränkung von Patientenrechten mit sich bringen könne. Denn die freie Arztwahl werde in Frage gestellt, wenn die Wahl des Facharztes in die Hand der Hausärzte gelegt werde.