Nicht nur in Schleswig-Holstein sorgen steigende Zahlen bei den Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum für Diskussionen. Zwar sind viele dieser Kündigungen rechtens und erfolgen, weil Eigentümer selbst Wohnraum benötigen und auf dem angespannten Markt keine passende Alternative finden. Gleichzeitig wird aber kritisiert, dass die gesetzlichen Regelungen auch missbräuchlich genutzt werden, um Mieterinnen und Mieter zu verdrängen und Wohnungen anschließend teurer neu zu vermieten. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sprach sich zuletzt für härtere Strafen bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen aus und rief auch Schleswig-Holstein dazu auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Hamburg zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion greift dieses Anliegen auf und fordert in einem Antrag (Drucksache 20/3214), dass sich die Landesregierung der Initiative anschließt. Ziel ist eine sozialere Ausgestaltung des Eigenbedarfsrechts. Dazu sollen unter anderem der berechtigte Personenkreis eingeschränkt, Kündigungsfristen verlängert, die Begründungspflichten der Vermieter ausgeweitet und die Beweislast zugunsten der Mieterinnen und Mieter verändert werden. Außerdem sollen Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen nach Wohnungskauf eingeführt und klare Regelungen zur Entschädigung bei missbräuchlichem Vorgehen geschaffen werden.
Kündigung oft existenzbedrohend
„Es geht darum, langjährige Mieter vor dem Verlust ihres Zuhauses zu schützen“, sagte SPD-Abgeordneter Thomas Hölck laut Medienberichten. Viele Betroffene empfänden eine Kündigung als existenzbedrohend, weil Ersatzwohnungen kaum noch zu finden seien.