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18. Juni 2025 - Juni-Plenum

Ausschussberatung zu Eigenbedarfskündigungen

Bedarf es härterer Strafen bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen? Muss geltendes Recht nachgebessert werden? Hierüber ist sich das Plenum uneins und will im Ausschuss weiter beraten.

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SPD-Abgeordneter Thomas Hölck: „Es wird auch viel Missbrauch wegen der Rendite getrieben oder der Versuch gestartet, unliebsame Mieter loszuwerden – und das ist Betrug“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

CDU und FDP haben eine Forderung der SPD abgelehnt, strengere Vorgaben beim Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs aufzusetzen. Die Grünen, Koalitionspartner der Union, wie auch der SSW bekundeten dagegen Sympathie für den konkreten Vorschlag der Sozialdemokraten, die Landesregierung möge sich einer Bundesratsinitiative aus Hamburg gegen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen anschließen. Nach kontroverser Diskussion darüber, ob das geltende Recht ausreichend sei oder nachgebessert werden müsse, verständigten sich die Fraktionen schließlich darauf, das Thema zunächst im Innen- und Rechtsausschuss zu beraten.

Der SPD-Antrag zielt auf eine sozialere Ausgestaltung des Eigenbedarfsrechts. Dazu sollen unter anderem der berechtigte Personenkreis eingeschränkt, Kündigungsfristen verlängert, die Begründungspflichten der Vermieter ausgeweitet und die Beweislast zugunsten der Mieterinnen und Mieter verändert werden. Außerdem sollen Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen nach Wohnungskauf eingeführt und klare Regelungen zur Entschädigung bei missbräuchlichem Vorgehen geschaffen werden.

Grüne sehen „sinnvolle“ Vorschläge aus Hamburg

Der SPD-Abgeordnete Thomas Hölck wies wie auch Sybilla Nitsch vom SSW auf steigende Zahlen bei den Eigenbedarfskündigungen hin. Hölck räumte ein, dass es durchaus berechtigte Gründe für Kündigungen gebe, aber: „Es wird auch viel Missbrauch wegen der Rendite getrieben oder der Versuch gestartet, unliebsame Mieter loszuwerden – und das ist Betrug“. Dagegen meinte der Unionspolitiker Michel Deckmann, „das Vortäuschen von Eigenbedarf ist längst als Straftat definiert“. Und auch für Bernd Buchholz (FDP) gibt es bereits „massive Einschränkungen, einem Mieter einfach zu kündigen. Zudem sei die Hamburger Bundesratsinitiative seines Wissens schon längst „tot“.

Während Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) sich der Argumentation von Deckmann und Buchholz anschloss, sprach die Grünen-Abgeordnete Nelly Waldeck von durchaus „sinnvollen“ Vorschlägen aus Hamburg. Ihrer Meinung nach ist die Rechtslage „unübersichtlich“. Waldeck schlug die am Ende der Debatte einvernehmlich abgesegnete Ausschussberatung vor.

Nicht nur in Schleswig-Holstein sorgen steigende Zahlen bei den Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum für Diskussionen. Zwar sind viele dieser Kündigungen rechtens und erfolgen, weil Eigentümer selbst Wohnraum benötigen und auf dem angespannten Markt keine passende Alternative finden. Gleichzeitig wird aber kritisiert, dass die gesetzlichen Regelungen auch missbräuchlich genutzt werden, um Mieterinnen und Mieter zu verdrängen und Wohnungen anschließend teurer neu zu vermieten. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) sprach sich zuletzt für härtere Strafen bei missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen aus und rief auch Schleswig-Holstein dazu auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Hamburg zu unterstützen.

Die SPD-Fraktion greift dieses Anliegen auf und fordert in einem Antrag (Drucksache 20/3214), dass sich die Landesregierung der Initiative anschließt. Ziel ist eine sozialere Ausgestaltung des Eigenbedarfsrechts. Dazu sollen unter anderem der berechtigte Personenkreis eingeschränkt, Kündigungsfristen verlängert, die Begründungspflichten der Vermieter ausgeweitet und die Beweislast zugunsten der Mieterinnen und Mieter verändert werden. Außerdem sollen Sperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen nach Wohnungskauf eingeführt und klare Regelungen zur Entschädigung bei missbräuchlichem Vorgehen geschaffen werden.

Kündigung oft existenzbedrohend

„Es geht darum, langjährige Mieter vor dem Verlust ihres Zuhauses zu schützen“, sagte SPD-Abgeordneter Thomas Hölck laut Medienberichten. Viele Betroffene empfänden eine Kündigung als existenzbedrohend, weil Ersatzwohnungen kaum noch zu finden seien.

Top 06:

Antrag der SPD-Fraktion

Drucksache 20/3214