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22. Juli 2025 - Juli-Plenum / Vorschau

Freistellung von Reservisten der Bundeswehr

Wer an einer Reserveübung der Bundeswehr teilnehmen will, braucht die Zustimmung der Firma. Das soll sich nach dem Willen der Landesregierung nun ändern.

Beide und Stiefel marschierender Soldaten in Tarnuniformen
Soldaten marschieren im Rahmen eines Reservistenappells.
© Foto: dpa, Hauke-Christian Dittrich

Schleswig-Holstein will die Bundeswehr und besonders die Reserve stärker unterstützen. Reservistinnen und Reservisten sollen deshalb bis zu fünf Tage im Jahr für Übungen und Veranstaltungen der Bundeswehr freigestellt werden – ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor, der nun in Erster Lesung diskutiert wird.

„Es kann doch angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in Europa nicht länger sein, dass Reservistinnen und Reservisten schlechter gestellt werden als diejenigen, denen normaler Bildungsurlaub gewährt wird“, so Minister Claus Ruhe Madsen (CDU). Bislang gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Der Teilnahme an einer Reservistenübung müssen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber zustimmen.

Unverzichtbar für Heimatschutz und Einsatzbereitschaft

Nach Ansicht von Ruhe Madsen schränken die geltenden Regelungen die Chancen für Interessierte stark ein, sich etwa im Heimatschutz zu engagieren. „Die entsprechenden Strukturen der Bundeswehr sind überwiegend mit Reservistinnen und Reservisten besetzt. Sie bilden einen festen und unverzichtbaren Bestandteil der Bundeswehr und tragen zu einem erheblichen Ausmaß zur Einsatzbereitschaft der Truppe im In- und Ausland bei.“ Er setze auf Kooperationsbereitschaft der Unternehmer im Land.

Die Freistellung soll im Weiterbildungsgesetz geregelt werden und würde als Form der beruflichen Weiterbildung gelten. Eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist demnach nicht vorgesehen. Der Staat greife damit zwar in die Rechte der Arbeitgeber ein, schützt deren Interessen aber gezielt. Die Reservistinnen und Reservisten müssen laut Entwurf ihren Arbeitgeber frühzeitig über ihre Teilnahme informieren. Da keine Vergütung gezahlt werden muss, ist der Eingriff weniger schwerwiegend als bei anderen Weiterbildungen. Ziel soll es sein, die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr im Land zu stärken.

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte.

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Gesetzentwurf der Landesregierung
– Drucksache 20/3377