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24. Juli 2025 - Juli-Plenum

Arbeitgeber müssen Reservisten freistellen

Wer an einer Reserveübung der Bundeswehr teilnehmen will, braucht die Zustimmung der Firma. Das soll sich nach dem Willen der Landesregierung mit einem neuen Gesetz ändern.

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Sprach von einem „wichtigen Schritt, um die Bundeswehr zukunftsfähig aufzustellen“: Rasmus Vöge (CDU)
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Reserveübungen bei der Bundeswehr sollen mit Bildungsurlaub gleichgestellt werden. Das sieht eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes vor, die das Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht hat. Konkret: Reservisten sollen bis zu fünf Tage im Jahr an Fortbildungen beim Militär teilnehmen können, ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers einholen zu müssen. Im Landtag stieß der Vorstoß in Erster Lesung auf ein weitgehend positives Echo: Die veränderte sicherheitspolitische Lage mache diesen Schritt nötig. Nun berät der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss.

Bisher wird die Aus- und Weiterbildung von Reservisten nicht als Bildungsfreistellung anerkannt. Sie müssen entweder Erholungsurlaub nehmen oder ihren Chef um Erlaubnis fragen. „Reservisten bilden einen festen und unverzichtbaren Teil der Bundeswehr“, betonte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU), und das Land unterstütze die Streitkräfte, „wo es geht“. Dies geschehe, „ohne die Arbeitgeber zu belasten“, so der Minister. Die Firmen müssten ihren Beschäftigten während der Reserveübung nicht den Lohn weiterzahlen. Und: Die Reservisten müssen laut Entwurf ihren Arbeitgeber frühzeitig, spätestens vier Wochen vor Beginn der Übung, über ihre Teilnahme informieren.

Wehrübung ist ein Dienst für das Land

 

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Kai Dolgner (SPD): „Wir müssen die Arbeitgeber besser informieren, dass eine Wehrübung kein Privatvergnügen ist, sondern ein Dienst für unser Land“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Rasmus Vöge (CDU) sprach von einem „wichtigen Schritt, um die Bundeswehr zukunftsfähig aufzustellen“. Nur durch kontinuierliche Ausbildung könnten „unsere Reservisten auf dem neuesten Stand bleiben“. Lasse Petersdotter (Grüne) verwies auf einen Bericht der ehemaligen Wehrbeauftragten Eva Högl, wonach Freistellungen „oft keine Selbstverständlichkeit“ seien. „Auch die Arbeitgeber haben eine Verantwortung“, sagte Petersdotter.  

„Wir müssen die Arbeitgeber besser informieren, dass eine Wehrübung kein Privatvergnügen ist, sondern ein Dienst für unser Land“, unterstrich Kai Dolgner (SPD). Er wies darauf hin, dass die Teilnehmer an einer Wehrübung lediglich Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, und eine geringe Aufwandsentschädigung erhielten. Christopher Vogt (FDP) nannte den Plan der Landesregierung „fair und sinnvoll“, auch für die betroffenen Unternehmen. Es brauche in der gesamten Gesellschaft „mehr Respekt für die Bundeswehr“. „Das Anliegen ist richtig“, befand auch Michael Schunck (SSW), denn es stelle Reservisten auf die gleiche Stufe wie Engagierte im Zivil- und Katastrophenschutz.

 

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Michael Schunck (SSW) : „Das Anliegen ist richtig.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Schleswig-Holstein will die Bundeswehr und besonders die Reserve stärker unterstützen. Reservistinnen und Reservisten sollen deshalb bis zu fünf Tage im Jahr für Übungen und Veranstaltungen der Bundeswehr freigestellt werden – ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor, der nun in Erster Lesung diskutiert wird.

„Es kann doch angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in Europa nicht länger sein, dass Reservistinnen und Reservisten schlechter gestellt werden als diejenigen, denen normaler Bildungsurlaub gewährt wird“, so Minister Claus Ruhe Madsen (CDU). Bislang gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Der Teilnahme an einer Reservistenübung müssen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber zustimmen.

Unverzichtbar für Heimatschutz und Einsatzbereitschaft

Nach Ansicht von Ruhe Madsen schränken die geltenden Regelungen die Chancen für Interessierte stark ein, sich etwa im Heimatschutz zu engagieren. „Die entsprechenden Strukturen der Bundeswehr sind überwiegend mit Reservistinnen und Reservisten besetzt. Sie bilden einen festen und unverzichtbaren Bestandteil der Bundeswehr und tragen zu einem erheblichen Ausmaß zur Einsatzbereitschaft der Truppe im In- und Ausland bei.“ Er setze auf Kooperationsbereitschaft der Unternehmer im Land.

Die Freistellung soll im Weiterbildungsgesetz geregelt werden und würde als Form der beruflichen Weiterbildung gelten. Eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist demnach nicht vorgesehen. Der Staat greife damit zwar in die Rechte der Arbeitgeber ein, schützt deren Interessen aber gezielt. Die Reservistinnen und Reservisten müssen laut Entwurf ihren Arbeitgeber frühzeitig über ihre Teilnahme informieren. Da keine Vergütung gezahlt werden muss, ist der Eingriff weniger schwerwiegend als bei anderen Weiterbildungen. Ziel soll es sein, die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr im Land zu stärken.

Top: 10

Gesetzentwurf der Landesregierung
– Drucksache 20/3377