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16. Oktober 2025 - Oktober-Plenum - Vorschau

Landtag berät über Reform der Landesverfassung

Koalition, FDP und SSW wollen die Landesverfassung erweitern – unter anderem um Staatsziele zu Klimaschutz, Kinderrechten, Antidiskriminierung und bezahlbarem Wohnraum. Die SPD lehnt einzelne Punkte ab und bringt einen eigenen Änderungsantrag ein.

Die Druckversion der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Soll geändert und erweitert werden: Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
© Foto: Landtag, Michael Neubauer

Klimaschutz, Kinderrechte, bezahlbarer Wohnraum, Antidiskriminierung und noch einiges mehr: Die schleswig-holsteinische Landesverfassung soll um eine Reihe von Staatszielen ergänzt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, FDP und SSW vor. Es ist die umfangreichste Überarbeitung seit 2014. Über eine Nachschärfung der Verfassung wird seit Längerem öffentlich diskutiert, auch der schwarz-grüne Koalitionsvertrag enthält mehrere entsprechende Ankündigungen. Die FDP will zudem einen Passus einfügen, der eine Investitionsquote im Landeshaushalt von mindestens zehn Prozent vorschreibt. Die SPD ist als einzige Fraktion nicht mit an Bord und bringt einen Änderungsantrag ein.

Die Koalitionsfraktionen sowie Liberale und SSW legen insgesamt zwölf Änderungsvorschläge vor. So sollen „die natürlichen Grundlagen des Lebens“ in die Präambel aufgenommen werden. Der Schutz des Klimas und der Artenvielfalt werden verankert, ebenso wie der „Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Das „kulturelle Erbe“ des Landes wird herausgestellt, „einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen“. Zudem soll der Satz „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden“ eingefügt werden.

SPD mit eigenem Änderungsantrag

Die Kinderrechte, die bereits seit 2007 Verfassungsrang haben, sollen präzisiert werden. So sollen Kinder bei politischen Entscheidungen künftig „in angemessener Weise“ beteiligt werden. Wie das genau geschehen soll, wird laut Entwurf später in einem eigenen Gesetz geregelt. Der bereits festgeschriebene „Schutz pflegebedürftiger Menschen“ soll ergänzt werden um ihre „pflegenden Angehörigen“. Weitere geplante neue Verfassungsinhalte sind der „bezahlbare Wohnraum“ und die „angemessene Infrastruktur“ – dazu zählen demnach Mobilität, Handel sowie Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Kultur. Auch „digitale Basisdienste“ und den „digitalen Zugang zu seinen Behörden und Gerichten“ soll das Land „nach dem Stand der Technik“ garantieren. Zwei Artikel, die den Sanierungspfad gemäß der Schuldenbremse bis 2020 und die allererste Wahl von Landesverfassungsrichtern im Jahr 2008 betreffen, sollen wegfallen, weil sie sich erledigt haben.

Die SPD hat den Änderungsvorschlag als einzige Fraktion nicht mitgezeichnet. Zwar sei man mit den meisten Änderungen einverstanden und habe einige davon sogar entscheidend geprägt, heißt es aus der Fraktion. Aber: „Insbesondere die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden in Artikel 14 Absatz 2 ist aus unserer Sicht ein Fehler.“ Bisher wird dort der „persönliche“ und „schriftliche“ Kontakt zu den Ämtern erwähnt, und es wird betont: „Niemand darf wegen der Art des Zugangs benachteiligt werden.“ Laut dem Mehrheitsentwurf soll dies ersetzt werden durch den Satz: „Das Land stellt die digitale Teilhabe an dem Zugang zu Behörden und Gerichten (...) für die Bürgerinnen und Bürger sicher, ohne dass dabei jemand benachteiligt werden darf.“ Die Sozialdemokraten fordern in einem Änderungsantrag, die bisherige Formulierung beizubehalten. Insbesondere Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen seien auf die persönliche Erörterung ihrer gerichtlichen oder verwaltungsbezogenen Anliegen angewiesen: „Eine Begrenzung auf den digitalen Zugang führt faktisch zu einer Benachteiligung bestimmter Personengruppen.“

FDP fordert Investitionsquote in der Verfassung

Die FDP will zudem in der Landesverfassung festschreiben, dass mindestens zehn Prozent der Ausgaben im Landeshaushalt für Investitionen reserviert werden müssen. Dazu zählen für die Freidemokraten Baumaßnahmen und der Erwerb von Eigentum sowie von Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren, Forderungen und „sonstigem Kapitalvermögen“. Zur Begründung verweist die FDP auf den Sanierungsstau im Lande, der laut einem Regierungsbericht zum Jahresende 2023 insgesamt 15,73 Milliarden Euro betragen hat.

Die Landesverfassung hat 1990 die aus dem Jahr 1949 stammende Landessatzung ersetzt. Seitdem wurde sie mehrfach überarbeitet. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig, über die die Koalition aus CDU und Grünen derzeit aus eigener Kraft verfügt.

Der Bericht folgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 2+3:

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grüne, FDP, SSW:

Drucksache 20/3684

Gesetzentwurf der FDP-Fraktion:

Drucksache 20/3690

Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

– Drucksache 20/03706