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15. Oktober 2025 - Oktober-Plenum - Vorschau

Initiative gegen Messerkriminalität

CDU und Grüne wollen das Phänomen der Messerkriminalität mit einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik genauer untersuchen. Ziel ist, Tatmuster besser zu erkennen und Prävention – insbesondere für Jugendliche – zu stärken.

Ein verbotenes Springmesser
Mit einer "Sonderauswertung" soll das wachsende Phänomen der Messerkriminalität untersucht werden.
© Foto: dpa, Thomas Banneyer

Mit einer präziseren Datenauswertung wollen CDU und Grüne das wachsende Phänomen der Messerkriminalität ergründen und zurückdrängen. Die Landesregierung soll eine „Sonderauswertung“ der Polizeilichen Kriminalstatistik vorlegen, in der Schwerpunkte bei Tatorten und Tätergruppen herausgearbeitet werden. Ziel ist eine Verbesserung der vorbeugenden Polizeiarbeit wie auch Präventionsangebote, speziell für Jugendliche und Heranwachsende. Die Justiz wird aufgerufen, Täter verstärkt in Präventionsprogramme einzubinden

In der jüngsten Kriminalstatistik für das Jahr 2024 hat die Polizei 1.187 Messerangriffe im Lande registriert, das sind 130 mehr als 2023. Davon wurden 993 Taten aufgeklärt. Im Jahr 2020 waren es 788 Fälle gewesen, von denen 668 aufgeklärt wurden. Drei Menschen wurden im vergangenen Jahr durch Messerangriffe getötet, 370 weitere teilweise schwer verletzt. Von den 1.089 erfassten Tatverdächtigen sind etwa 57 Prozent deutsche Staatsbürger, rund 43 Prozent haben keinen deutschen Pass. Das Land hat bereits im Dezember 2024 ein Waffen- und Messerverbot im ÖPNV und an Verkehrsknotenpunkten erlassen. Demnach ist es nicht erlaubt, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen, in Bussen, Regionalzügen, S- und U-Bahnen sowie auf Fährschiffen bewaffnet aufzutreten.

Der Bericht folgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 9:

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen:

Drucksache 20/3464