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15. Oktober 2025 - Oktober-Plenum - Vorschau

Verfassungstreue der AfD: Prüfung gefordert

CDU, Grüne, SPD und SSW wollen prüfen lassen, ob die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt. Ergibt die Prüfung belastbare Hinweise, soll sich Schleswig-Holstein für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht starkmachen.

Ein Foto vom Logo der AfD
Verstößt die Alternative für Deutschland gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Eine Prüfung soll Klarheit bringen.
© Foto: dpa, Christoph Reichwein

Nach dem Willen einer breiten Mehrheit im Landtag soll die AfD auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Falls diese Prüfung „belastbare“ Ergebnisse erbringt, soll die Landesregierung ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstoßen. Das sieht ein Antrag von CDU, Grünen, SPD und SSW vor, der nun im Landtag beraten wird. Es gehe darum, „die Mittel der wehrhaften Demokratie sorgfältig abgewogen aber entschlossen anzuwenden, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen“.

Zunächst soll aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abgewartet werden. Dort wird derzeit über einen Eilantrag der AfD entschieden. Die Partei fordert, ihre Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Bundesverfassungsschutz zurückzunehmen. Das Bundesamt hatte die Alternative für Deutschland im Mai insgesamt als rechtsextremistisch eingestuft, dieses Urteil aber zunächst ausgesetzt, bis das Gericht entschieden hat. Mehrere Landesverfassungsämter haben zudem einzelne AfD-Landesverbände als rechtsextrem verortet, etwa in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern gilt die Partei als Verdachtsfall. Für den Fall, dass die Einstufung vor Gericht Bestand hat, solle ein Verbotsverfahren eingeleitet werden, betonen die vier Fraktionen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Bislang fünf Parteiverbotsverfahren in der Bundesrepublik

Falls aber die AfD vor dem Kölner Gericht Recht bekommt, „soll unter Federführung des Bundes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um Anhaltspunkte und Belege für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen“, heißt es in dem Antrag der Landtagsfraktionen. „Dabei sind neben einem Verbot die Möglichkeit eines Teilverbots einzelner Landesverbände sowie der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung in die Prüfung einzubeziehen.“ Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, fordern die Fraktionen, ein Verbotsverfahren beim BVerfG zu starten.

In der Geschichte der Bundesrepublik hat es bislang fünf Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei, die als Nachfolgeorganisation der NSDAP galt, verboten. Ebenfalls mit einem Verbot endete 1956 das Verfahren gegen die kommunistische KPD. Die Verfahren gegen die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei und die Nationale Liste scheiterten 1994 daran, dass das BVerfG beide Gruppierungen als Vereine und nicht als Parteien betrachtete. Das 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitete Verfahren gegen die NPD wurde in Karlsruhe 2003 eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren. 2013 beantragte der Bundesrat erneut ein Verbot der NPD. Auch dies blieb erfolglos, weil die Richter keine „Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ feststellten. Sprich: Die Partei galt zwar als rechtsextrem und verfassungsfeindlich, gleichzeitig aber auch als unbedeutend.

Der Bericht folgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

TOP 31:

Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, SSW:

Drucksache 20/3694