Erste der insgesamt acht Stationen war das Mahnmal an die frühere Synagoge in der Goethestraße, die 1910 eingeweiht worden war und in jener Nacht 1938 zerstört wurde. Landtagspräsidentin Kristina Herbst war heute (10.11.) zusammen mit Schülerinnen und Schülern der Klasse 10b der Kieler Goethe-Gemeinschaftsschule auf einem Rundgang durch die Kieler Innenstadt unterwegs, um der Opfer der Reichspogromnacht zu gedenken. Von der Goethestraße aus ging die Gruppe weiter in die Blumenstraße 2-4. In dem roten Backsteingebäude, heute Sitz der Bezirkskriminalinspektion, fiel damals durch die Gestapo der jüdische Rechtsanwalt Friedrich Schumm einem Lynchmord zum Opfer. Weitere Orte des Stadtrundgangs waren unter anderem jene ehemaliger jüdischer Geschäfte sowie einstige Wohnorte verfolgter und getöteter jüdischer Mitbürger und Mitbürgerinnen.
Im Anschluss an den Rundgang gab es im Stadtmuseum Warleberger Hof einen Gedanken- und Informationsaustausch zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie Vertreterinnen und Vertretern der beiden jüdischen Kieler Gemeinden. Vor allem das Thema Diskriminierung bot den umfangreichsten Gesprächsbedarf. Statistisch werden Jüdinnen und Juden in Kiel zwei Mal täglich aufgrund ihres Glaubens diskriminiert. Auch aus der Klasse haben Schülerinnen und Schüler bereits Diskriminierung erlebt. Landtagspräsidentin Kristina Herbst machte deutlich: „Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung haben in Deutschland keinen Platz – nicht auf der Straße, nicht in Schulen und Universitäten, nicht in Parlamenten, nicht im Netz. Jeder Angriff auf Jüdinnen und Juden ist ein Angriff auf unser Grundgesetz und unsere demokratische Ordnung.“
Gesetzentwurf gegen Antisemitismus wird beraten
Das Parlament stehe als Herzkammer der Demokratie für die unantastbare Würde jedes Menschen. Die Präsidentin unterstrich: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich mehrfach geschlossen gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit positioniert. Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen zu einem Gesetzentwurf, mit dem ein entsprechendes Bekenntnis gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen werden soll.“