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29. Januar 2026 - Plenum

Erbschaftssteuer: Ja zur Reform – Nein zu SPD-Ideen

Die SPD stellt die Erbschaftssteuerpläne ihrer Bundestagsfraktion im Landtag zur Abstimmung. Unter dem Motto „Fair erben“ soll die Steuer nach Vorstellung der Sozialdemokraten „fairer, einfacher und zukunftsfest“ werden.

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SPD-Fraktionschefin Serpil Midyatli: die derzeitige „Schieflage“ muss beendet werden.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Erhöhen, vereinfachen – oder sogar abschaffen? Beim Streitthema Erbschaftssteuer gibt es im Landtag unterschiedliche Positionen. Die SPD hatte die Debatte angestoßen und die Pläne ihrer Bundestagsfraktion zur Abstimmung gestellt. Motto: „Fair erben“. Insbesondere die SPD-Vorstellungen zur Besteuerung von Unternehmen stießen bei CDU und FDP allerdings auf Widerstand. Die Liberalen wiederum hielten eine Belastung von Nachlässen in direkter familiärer Linie grundsätzlich für verzichtbar.

 

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Finanzministerin Silke Schneider (Grüne): „Ich teile die Diagnose der SPD.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

90 Milliarden Euro, so SPD-Fraktionschefin Serpil Midyatli, gingen dem Staat verloren, weil das derzeitige Recht Privilegien für „Superreiche“ enthalte. Für diese Summe könnten 1,8 Millionen Stellen in der Pflege oder 450.000 Sozialwohnungen finanziert werden. Die Sozialdemokraten wollen deswegen bei Privaterbschaften einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro einführen, die derzeitigen Steuerklassen sollen entfallen. Bei der Vererbung von Unternehmen sieht die SPD einen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor, die zahlreichen Ausnahmetatbestände sollen gestrichen werden. Es gehe nicht um die „Bestrafung von Erfolg“, so Midyatli, aber die derzeitige „Schieflage“ müsse beendet werden.

Zuspruch von der Ministerin

 

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SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer sagte, Groß-Erben müssten stärker besteuert werden, „nicht aus Neid, nicht aus Ideologie, sondern aus Verantwortung“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Zuspruch kam von Finanzministerin Silke Schneider (Grüne): „Ich teile die Diagnose der SPD.“ Eine Reform der Erbschaftssteuer müsse eine „adäquate Verteilungswirkung erzielen“, damit „gesellschaftlicher Zusammenhalt und unsere Demokratie nicht durch noch weiter wachsende Vermögensungleichheit gefährdet werden“. Die Kluft zwischen Arm und Reich sei zuletzt gewachsen, und „unser aktuelles Erbschaftssteuerrecht fördert diese Entwicklung“. Die aktuelle Regelung sei für große Erbschaften „erstaunlich gnädig“, merkte auch SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer an. Groß-Erben müssten stärker besteuert werden, „nicht aus Neid, nicht aus Ideologie, sondern aus Verantwortung“.

 

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Annabell Krämer (FDP) sagte, es gehe um die „Wirtschaftskraft dieses Landes“.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Es gehe um nicht weniger als um die „Wirtschaftskraft dieses Landes“, hielt Annabell Krämer (FDP) dagegen. Die stehe bei einem Freibetrag von lediglich fünf Millionen Euro auf dem Spiel, denn diese Grenze sei bei einem mittelständischen Betrieb mit Grundstücken und Maschinen schnell erreicht. In einem eigenen Antrag stellten die Liberalen „grundsätzlich die Erbschaftssteuer auf in Unternehmen gebundene Werte“ in Frage und strebten „die Abschaffung der Erbschaftssteuer in direkter Linie innerhalb der Familie“ an.

Problem der Ausnahmen

 

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Es gehe den Sozialdemokraten um „knallharte Umverteilung“, argwöhnte Ole Plambeck (CDU).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Koalitionsfraktionen lehnten sowohl das FDP-Papier als auch den SPD-Vorstoß ab. Es gehe den Sozialdemokraten um „knallharte Umverteilung“, argwöhnte Ole Plambeck (CDU). Das wahre Problem sei die Vielzahl der Ausnahmetatbestände, die das Erbschaftsrecht zu einem „juristischen Minenfeld“ machten. „Weg mit den Ausnahmen“, lautete Plambecks Forderung. Oliver Brandt (Grüne) beklagte zwar auch die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft – diese sei „ein Problem für die Demokratie“. Man müsse aber zunächst das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbrecht abwarten.

 

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Oliver Brandt (Grüne) will zunächst das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbrecht abwarten.
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die Kernpunkte: Bislang gelten verschiedene Freibeträge und drei Steuerklassen, basierend auf der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser. So muss ein Ehepartner das Erbe erst ab einer Höhe von 500.000 Euro versteuern, beginnend mit einem Satz von sieben Prozent auf jeden Euro über dieser Summe. Bei Geschwistern, Neffen und Nichten beginnt die Besteuerung bereits bei 20.000 Euro mit einem Eingangssatz von 15 Prozent. Stattdessen wollen die Sozialdemokraten einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro einführen, und die Steuerklassen sollen entfallen. Dies werde der „Lebensrealität der Erblasser und Erbenden“ gerecht.

Bei der Vererbung von Unternehmen sieht die SPD einen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor. Derzeit sind 85 Prozent der Erbmasse steuerfrei, wenn der Betrieb und die Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Darüber hinaus gibt es weitere Verschonungsregeln. Diese „Schlupflöcher“ hätten zur Folge, so die SPD, dass „sehr große Erbschaften häufig geringer belastet werden als kleinere“.

SPD-Pläne stoßen auf Kritik

Nach Angaben der SPD werden in Deutschland jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt: „Davon wurden im Jahr 2023 nur 121,5 Milliarden Euro steuerlich erfasst und lediglich 9,2 Milliarden Euro tatsächlich besteuert – knapp ein Prozent des gesamten Steueraufkommens.“ Eine „gerechtere Ausgestaltung“ könne „ein zusätzliches Steueraufkommen für die Länder generieren und zudem Chancengleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhang stärken“, heißt es in dem SPD-Antrag.
 
Die FDP geht auf Gegenkurs: Der Landtag soll „jegliche Pläne für Erhöhungen der Erbschaftssteuer für Unternehmen“ ablehnen, und die Landesregierung soll dies auf Bundesebene vertreten. Darüber hinaus stellen die Liberalen „grundsätzlich die Erbschaftssteuer auf in Unternehmen gebundene Werte“ in Frage und streben „die Abschaffung der Erbschaftssteuer in direkter Linie innerhalb der Familie “, also von Eltern auf Kinder, an. Auch CDU und Unternehmensverbände haben skeptisch auf die Pläne reagiert.

Top 24+28:

Antrag der Fraktion der SPD:

Antrag der Fraktion der FDP: