
Streitgespräch unter Fraktionsvorsitzenden: Carl Schröter (CDU, li.) und Andreas Gayk (SPD, re.). In der Mitte: Heinrich Fischer (SPD).
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Foto: Landtag / Landesarchiv
Was hat die Landespolitik in früheren Zeiten geprägt? In einer neuen Serie werfen wir einen spannenden Blick ins Archiv und beleuchten prägende historische Begebenheiten seit Bestehen des Landtages – politische Grundsatzfragen, harte Konflikte und Entscheidungen mit langfristiger Wirkung. Zum Auftakt geht es zurück ins Jahr 1950, als der Streit zwischen CDU und SPD eskalierte, die Christdemokraten den Landtag monatelang boykottierten und die erste Landessatzung ohne Beteiligung der Opposition verabschiedet wurde.
„Wollen nicht am selben Tisch sitzen“
„Meine Damen und Herren! Ich persönlich und mit mir auch die Freunde meiner Fraktion sehen den heutigen Tag als einen ganz dunklen Tag unserer politischen Zusammenarbeit an.“ So empörte sich der CDU-Abgeordnete Walther Böttcher in der Landtagssitzung vom 24. April 1950. Er warf der allein regierenden SPD vor, Beiträge der Christdemokraten pauschal vom Tisch zu wischen, „ohne dass man unseren wohlbegründeten Einwendungen auch nur irgendwie Rechnung getragen hätte“. Böttcher weiter: „Aus diesem Grunde müssen wir Ihnen erklären, dass die CDU-Fraktion jetzt den Landtag verlässt!“ Die 22 Christdemokraten erhoben sich laut Protokoll um 18:50 Uhr von ihren Plätzen und zogen aus dem Sitzungssaal aus, der damals in der Pädagogischen Akademie Kiel-Hassee lag. Und sie sollten für den Rest der Wahlperiode nicht zurückkehren.
Der CDU-Boykott bildete den Höhepunkt eines stetig wachsenden Konflikts zwischen Sozial- und Christdemokraten. Konkreter Anlass war der Abschlussbericht eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur sogenannten „Kieler Nachrichten“-Affäre. Der Hintergrund: Drei CDU-Abgeordnete sollen einen Miteigentümer der Tageszeitung mit dessen angeblicher NS-Vergangenheit unter Druck gesetzt haben. Sie wollten damit billig an dessen Anteile an dem Lokalblatt kommen, lautete der Vorwurf. Die CDU-Parlamentarier hätten „zusammengewirkt, um auf Grund ihrer politischen Stellung sich persönlich materielle Vermögensvorteile zu verschaffen“, urteilte der SPD-Abgeordnete Heinz Adler. Dies widerspreche „den Gesetzen des Anstandes und der politischen Sauberkeit“. Der Christdemokrat Franz Ryba hielt dagegen: „An den Beschuldigungen ist nichts wahr!“
Nach dem CDU-Auszug versuchte Landtagspräsident Karl Ratz (SPD), die Wogen zu glätten und den besonders scharf attackierten CDU-Fraktionschef Carl Schröter zu besänftigen. Ratz lud Schröter persönlich zur nächsten Sitzung des Ältestenrates ein, doch dieser antwortete mit einem schroffen Brief: „Meine Privatsekretärin hat Ihnen bereits fernmündlich meine Absage übermittelt. Ich lege Wert darauf, Ihnen zu sagen, daß die CDU nach den Vorgängen der letzten Tage und Wochen nicht in die Gefahr kommen will, mit gewissen Herren der SPD an ein und demselben Tisch zu sitzen.“
Bodenreform und Schulpolitik als Streitpunkte
Bereits seit Jahren hatten die beiden Parteien parlamentarische Kämpfe ausgefochten. Es herrschten fundamentale Differenzen zwischen überzeugten Sozialisten und strammen Konservativen. Ein Knackpunkt war die geplante Enteignung von Großbauern. Nach Willen der Sozialdemokraten sollte ein Landwirt maximal 100 Hektar Nutzfläche besitzen dürfen. Alles, was darüber hinausging, sollte enteignet werden. Dies sei „eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Demokratie und des Friedens“, unterstrich SPD-Mann Erich Arp im Dezember 1947. Es müsse „endlich der Stab über die Grundherrenklasse gebrochen werden“. Arp hatte sich auf mehreren Reisen nach Mecklenburg über die Kollektivierung der Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone informiert. In Ost-Berlin traf er sich sogar mit den SED-Größen Wilhelm Pieck und Walter Ulbricht, was ihm auch in den eigenen Reihen Kritik einbrachte.
Die Gegenposition vertrat der spätere CDU-Ministerpräsident Friedrich-Wilhelm Lübke. Er beklagte einen „Ansturm der Linken gegen die letzten Pfeiler des Privateigentums“ und warnte vor einer „Kolchosenwirtschaft“ und dem „Zusammenbruch der gesamten Ernährungswirtschaft“.
Ein weiteres Streitthema war die Schulpolitik. Die Sozialdemokraten forderten die sechsjährige Grundschule, gemeinsame Unterrichtsstunden auch in höheren Klassen sowie Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies sei „nicht nur eine pädagogische Veränderung, sondern eine soziale Revolution“, sagte die Sozialdemokratin Elly Linden im März 1948. Die CDU pochte dagegen auf das traditionelle dreigliedrige Bildungssystem. Der Abgeordnete Hermann von Mangoldt warnte vor einer „Niveausenkung“ an den Schulen: „Begabte Kinder werden zwei Jahre länger in der Grundschule gehalten, sie verlieren dadurch zwei Jahre an der höheren Schule.“
Elly Linden (SPD, links) im Rahmen einer historischen Sitzung im Landtag.
Foto: Landtag / Landesarchiv
Verfassung ohne CDU-Beteiligung
Ende 1949 spitzten sich die Konflikte weiter zu. Denn im Sommer 1950 stand die nächste Landtagswahl an, und die SPD, die den Urnengang im Mai 1947 noch mit absoluter Mehrheit gewonnen hatte, fürchtete eine Bauchlandung. Sowohl bei der ersten Bundestagswahl im August 1949 als auch bei der Kommunalwahl acht Wochen später war sie eingebrochen und hinter die Union zurückgefallen. Um ihre wichtigsten Projekte gegen einen möglichen Machtverlust abzusichern, verankerte die SPD-Mehrheit die Bodenreform und die sechsjährige Grundschule in ihrem Entwurf für eine Landessatzung, den Vorläufer der heutigen Landesverfassung.
Die CDU reagierte auch hier mit einem Boykott. „Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, so werden wir es niemals anerkennen“, kündigte CDU-Vertreter von Mangoldt an, der im Frühjahr 1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates und damit einer der Väter des Grundgesetzes gewesen war: „Wir werden weder in den Ausschüssen noch im Plenum an irgendeiner Beratung dieser Vorlage teilnehmen.“
So wurde die Landessatzung am 13. Dezember 1949 mit 45 Ja-Stimmen aus SPD und SSW bei nur zwei Nein-Stimmen angenommen. Die Union hatte zwei Abgeordnete als „Beobachter“ in die Sitzung geschickt. Pikant: Die Landessatzung mit den SPD-Kernthemen wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen, konnte aber nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Nachdem die Landessatzung verabschiedet war, kehrte die Union in den Saal zurück. Die Diskussion um die „Kieler Nachrichten“ wenige Monate später brachte das Fass dann aber endgültig zum Überlaufen. Die CDU setzte erneut und diesmal für den gesamten Rest der Legislaturperiode auf die Politik des leeren Stuhls. Auch für die allererste Sitzung im frisch renovierten Landeshaus an der Kieler Förde am 3. Mai 1950 machte die Union keine Ausnahme. Landtagspräsident Ratz sprach seine Eröffnungsrede („Ich hoffe, dass wir in diesem Saal eine fruchtbringende Arbeit für unser Land leisten können“) vor halbleeren Rängen.
Umgekehrte Vorzeichen nach der Wahl
Erst am 7. August 1950, vier Wochen nach der Landtagswahl, saß wieder ein komplettes Parlament im Saal. Die SPD war immer noch stärkste Partei, hatte aber die absolute Mehrheit verloren. Die CDU hatte sich zwar mit der neu eingezogenen FDP und der Deutschen Partei zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen, doch auch dieser sogenannte Wahlblock erreichte keine Mehrheit. Zünglein an der Waage war die erst wenige Monate zuvor gegründete Vertriebenenpartei BHE (Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten), die sich zu einer Koalition mit dem Wahlblock zusammenfand, nachdem Gespräche mit der SPD gescheitert waren.
Am 15. November 1950 strich die neue Koalition die SPD-Herzensthemen Bodenreform und sechsjährige Grundschule aus der Landessatzung. Wahlblock und BHE kamen zusammen genau auf die nötige Zweidrittelmehrheit von 46 der 69 Abgeordneten. Gegenstimmen gab es nur wenige. Laut Protokoll hatte „der größte Teil“ der SPD-Fraktion aus Protest den Saal verlassen.
Der Artikel erschien zuerst in "Der Landtag" 2025/04