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18. März 2026 – Plenum

Eigenverantwortung im Onlinehandel stärken

CDU und Grüne wollen mehr Transparenz im Onlinehandel – insbesondere bei Anbietern aus Drittstaaten. Klare Angaben zu Herkunft, Rücksendung und Kosten sollen Verbraucher besser schützen und informierte Kaufentscheidungen ermöglichen.

Anette Röttger (CDU)
Anette Röttger (CDU): „Der Verbraucher darf nicht getäuscht werden.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Immer mehr Waren werden online bestellt – oft bequem per Klick, aber nicht immer transparent. CDU und Grüne sehen insbesondere bei Anbietern aus Drittstaaten Defizite und wollen deshalb unter anderem die bestehenden EU-Regeln des „Digital Services Act“ konsequenter durchsetzen. Klare Angaben zu Unternehmenssitz, Rücksendung und möglichen Zusatzkosten sollen verpflichtend sichtbar werden. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor bösen Überraschungen zu schützen und gleichzeitig ihre Eigenverantwortung zu stärken.

„Der Verbraucher darf auch im Onlinehandel nicht getäuscht werden“, betonte Anette Röttger (CDU). Häufig entstehe auf Onlineplattformen der Eindruck, Angebote stammten aus der EU. Tatsächlich gingen Rücksendungen dann aber in Drittstaaten – oft verbunden mit hohen Kosten. Gerade bei globalen Plattformen und sogenannten Dropshipping-Modellen, bei denen Händler Bestellungen direkt an Großhändler weiterreichen, fehlten klare Angaben zu Rücksendeadressen und Folgekosten. Röttger resümierte: „Nur wer gut informiert ist, kann verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen treffen.“

Durchsetzung der Regeln schwierig

 

Dirk Kock-Rohwer (Grüne)
Durchsetzung von Regeln oft unzureichend: Dirk Kock-Rohwer (Grüne).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Dirk Kock-Rohwer (Grüne) verwies darauf, dass die entsprechenden Regeln bereits existierten, ihre Durchsetzung jedoch häufig unzureichend sei. Der europäische „Digital Services Act“ setze gute und klare Standards, „doch es hapert bei der Durchsetzung“. Deshalb müsse hierzulande die Bundesnetzagentur gestärkt werden, um Verstöße wirksam zu verfolgen und Verbraucher besser zu schützen.

 

Marc Timmer (SPD)
Marc Timmer (SPD): „Augen auf bei Online-Shops.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Marc Timmer (SPD) sah ebenfalls Handlungsbedarf, bewertete den Antrag jedoch differenziert. Viele Regelungen existierten bereits, würden aber nicht immer greifen. Verbraucher müssten daher besonders aufmerksam sein: „Augen auf bei Online-Shops.“ Wichtig sei vor allem, Rücksendekosten sichtbar vor dem Kaufabschluss zu machen. Timmer wies zudem auf die stark steigende Zahl von Fake-Shops hin. Diese würden täuschend echt wirken und Verbraucher gezielt in die Irre führen.

Infos müssen leicht auffindbar sein

 

Bernd Buchholz (FDP)
Warnte davor, den Onlinehandel mit immer neuen Vorgaben zu überfrachten: Bernd Buchholz (FDP).
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Bernd Buchholz (FDP) warnte davor, den Onlinehandel mit immer neuen Vorgaben zu überfrachten. „Wir dürfen es mit Regulierung nicht übertreiben“, sagte er. Entscheidend sei, dass bestehende Informationen verständlich und leicht auffindbar seien. Klare Regeln seien sinnvoll, dürften aber nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen. Buchholz bemängelte außerdem, dass ein ähnlicher Entschließungsantrag im Deutschen Bundesrat bereits stattgefunden habe: „Sie hätten da die Chance gehabt, auch kraftvoll zuzustimmen. Das haben Sie leider nicht gemacht.“

 

Michael Schunck (SSW)
Michael Schunck (SSW): „Wer Verantwortung übernehmen soll, muss auch informiert und unterstützt werden.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Der SSW betonte unter anderem die Wichtigkeit der Verbraucherschutzzentralen: „Wer Verantwortung übernehmen soll, muss auch informiert und unterstützt werden“, so Dr. Michael Schunck. Gerade bei komplexen internationalen Angeboten brauche es daher auch eine starke Verbraucherberatung, deren Mittel nicht gekürzt werden dürfte.

Bei Drittstaaten genau hinsehen

 

Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU)
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU): „Wir setzen hier ein starkes Votum für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher und für unsere Wirtschaft.“
© Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) betonte, dass sich viele Anbieter an die Regeln hielten. „Aber gerade bei Drittstaaten müssen wir genauer hinsehen“, so die Ministerin. Werkzeuge wie der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen – ein Online-Tool zur Überprüfung von Internetshops – seien hier ein passendes Instrument, reichten allein jedoch nicht aus. Insgesamt gehe es zudem nicht nur um Verbraucherschutz, sondern auch um faire Wettbewerbsbedingungen für heimische Unternehmen. „Wir setzen hier ein starkes Votum für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher und für unsere Wirtschaft.“

Der Antrag von CDU und Grünen wurde vom Landtag einstimmig angenommen.

 

Die Fraktionen von CDU und Grünen bemängeln, dass viele Onlineshops den Eindruck erwecken würden, ihre Waren stammten von Unternehmen aus der Europäischen Union. Der Onlinehandel mit Anbietern aus Drittstaaten habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, häufig fehlten im Impressum allerdings klare Angaben zum tatsächlichen Firmensitz sowie zu Rücksende- und Folgekosten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch über Herkunft und Bedingungen eines Kaufs getäuscht werden. Diese Probleme zeigten sich besonders bei Rücksendungen: Werde vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, müssten Waren häufig in Drittstaaten zurückgeschickt werden. Die Versandkosten könnten dabei den Warenwert deutlich übersteigen. Beschwerden über hohe Rücksendekosten hätten deshalb spürbar zugenommen.

Die Koalitionsfraktionen fordern deshalb von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Anbieter aus Drittstaaten im Onlinehandel die Vorgaben des Digital Services Act klar einhalten. „Anfallende Zollgebühren, die konkrete Rücksendeadresse sowie mögliche Kosten für Retouren müssen bereits beim Kauf transparent, deutlich und gut sichtbar auf der jeweiligen Webseite der Plattform oder des Shops ausgewiesen werden“, heißt es im entsprechenden Antrag. Zudem solle der Bund aufgefordert werden, die Bundesnetzagentur in die Lage zu versetzen, die Einhaltung dieser Informationspflichten stärker zu kontrollieren und die Ergebnisse öffentlich zu machen.

Mehr Transparenz für faire Wettbewerbsbedingungen

Der Onlinehandel biete zwar große Auswahl und Komfort, bringe bei Angeboten aus Drittstaaten jedoch zusätzliche Risiken mit sich. Häufig sei für Kundinnen und Kunden nicht klar erkennbar, mit welchem Anbieter sie einen Vertrag schließen und wo dieser seinen Sitz hat. Mehr Transparenz solle daher faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, unüberlegte Bestellungen und teure Rücksendungen reduzieren und Verbraucherinnen und Verbraucher zu informierten Kaufentscheidungen befähigen. „Leider werden die bestehenden Informationspflichten für den Onlinehandel insbesondere gegenüber Drittstaatenanbietern bislang nicht ausreichend kontrolliert und durchgesetzt“, heißt es in der Antragsbegründung. 

Top 31:

Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen: