Die Fraktionen von CDU und Grünen bemängeln, dass viele Onlineshops den Eindruck erwecken würden, ihre Waren stammten von Unternehmen aus der Europäischen Union. Der Onlinehandel mit Anbietern aus Drittstaaten habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, häufig fehlten im Impressum allerdings klare Angaben zum tatsächlichen Firmensitz sowie zu Rücksende- und Folgekosten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch über Herkunft und Bedingungen eines Kaufs getäuscht werden. Diese Probleme zeigten sich besonders bei Rücksendungen: Werde vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, müssten Waren häufig in Drittstaaten zurückgeschickt werden. Die Versandkosten könnten dabei den Warenwert deutlich übersteigen. Beschwerden über hohe Rücksendekosten hätten deshalb spürbar zugenommen.
Die Koalitionsfraktionen fordern deshalb von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Anbieter aus Drittstaaten im Onlinehandel die Vorgaben des Digital Services Act klar einhalten. „Anfallende Zollgebühren, die konkrete Rücksendeadresse sowie mögliche Kosten für Retouren müssen bereits beim Kauf transparent, deutlich und gut sichtbar auf der jeweiligen Webseite der Plattform oder des Shops ausgewiesen werden“, heißt es im entsprechenden Antrag. Zudem solle der Bund aufgefordert werden, die Bundesnetzagentur in die Lage zu versetzen, die Einhaltung dieser Informationspflichten stärker zu kontrollieren und die Ergebnisse öffentlich zu machen.
Mehr Transparenz für faire Wettbewerbsbedingungen
Der Onlinehandel biete zwar große Auswahl und Komfort, bringe bei Angeboten aus Drittstaaten jedoch zusätzliche Risiken mit sich. Häufig sei für Kundinnen und Kunden nicht klar erkennbar, mit welchem Anbieter sie einen Vertrag schließen und wo dieser seinen Sitz hat. Mehr Transparenz solle daher faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, unüberlegte Bestellungen und teure Rücksendungen reduzieren und Verbraucherinnen und Verbraucher zu informierten Kaufentscheidungen befähigen. „Leider werden die bestehenden Informationspflichten für den Onlinehandel insbesondere gegenüber Drittstaatenanbietern bislang nicht ausreichend kontrolliert und durchgesetzt“, heißt es in der Antragsbegründung.