Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Kinder schützen - Schulstraßen für Schleswig-Holstein

Bild

Vor vielen Schulen in Schleswig-Holstein kommt es durch Elterntaxis allmorgendlich zu einem gefährlichen Verkehrschaos. Während das eigene Kind gut geschützt bis vor den Eingang der Schule gefahren wird, werden selbständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad ankommende Kinder durch die unübersichtliche Straßensituation massiv gefährdet. Appelle der Schulleitungen und der Polizei, alle Kinder mögen den Schulweg zumindest auf den letzten paar Hundert Metern alleine meistern, verhallen. Es braucht Handlungsspielräume, um dem Problem endlich wirksam begegnen zu können und allen Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.

Wir möchten, dass in Schleswig-Holstein unkompliziert Schulstraßen eingerichtet werden können, also Straßen im Nahbereich von Schulen für den Autoverkehr rund um Schulanfang und -ende gesperrt werden dürfen. Wir möchten damit erreichen, dass alle Kinder eigenständig, sicher und entspannt zur Schule gelangen können und die Anzahl der Elterntaxis dauerhaft sinkt.

Die Einrichtung von Schulstraßen wurde in mehr als 30 Orten in Deutschland - so in Berlin, Hamburg, Köln, Herford und Hennef - in der Praxis erprobt und hat sich bewährt. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Einrichtung von Schulstraßen theoretisch bereits jetzt, die Ausweisung ist jedoch kompliziert und wird in der Praxis deshalb kaum umgesetzt. Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Grund seit einem Jahr die regelhafte und einfache Einrichtung von Schulstraßen durch einen entsprechenden Erlass ermöglicht. Seit der Veröffentlichung wurden hier von insgesamt 32 Schulstraßen 26 neu eingerichtet. Auch die Hamburger Bürgerschaft hat im vergangenen Herbst den Weg auf vergleichbare Art für Schulstraßen frei gemacht.

Wir möchten, dass sich das Land Schleswig-Holstein durch folgende Schritte für Schulstraßen stark macht.

1. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus möge einen praxisorientierten Erlass zur Einrichtung von sog. Schulstraßen erstellen, so dass rechtliche, technische und gestalterische Möglichkeiten für die Verkehrsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte übersichtlich dargestellt werden.

2. Das Verkehrsministerium möge in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Landespolizei und weiteren Akteur*innen der Verkehrssicherheitsarbeit eine gemeinsame Kommunikationskampagne zur Einrichtung von Schulstraßen durchführen. Die Kampagne stellt die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen in den Mittelpunkt und betont die Vorteile der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen. Dazu werden praktische Maßnahmen wie die Einrichtung von Schulstraßen, der Gestaltung von sicheren Schulwegen und der sicheren und überdachten Abstellmöglichkeit von Fahrrädern und Tretrollern an Schulen ausgeführt.

3. Schleswig-Holstein möge sich mit einer Initiative im Bundesrat dafür einsetzen, dass sog. Schulstraßen als eigener Rechtsbegriff in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und möglicherweise noch bestehende rechtliche Hürden beseitigt werden.

Anlass für die Petition ist die schwierige Verkehrssituation an der Friedrich-Ebert-Schule in Preetz, die beispielhaft für viele Schulen in Schleswig-Holstein steht.

Diese Petition wird vom ADFC Schleswig-Holstein, VCD Nord, Kidical Mass Aktionsbündnis, VCD Kiel, ADFC Norderstedt/Quickborn, VCD Neumünster, BUND Eckernförde, Greenpeace Eckernförde, ADFC Kreisgruppe Ostholstein, Aktionsforum für Nachhaltigkeit e.V., Initiative Fahrradfreundliches Eutin, Preetzer Aktionsforum Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ADFC Bad Bramstedt, Kinder-Fahrradkorso Amt Schrevenborn und vom BUND Preetz, NABU Preetz-Probstei, der ADFC Kreisgruppe Plön und der Kidical Mass Preetz getragen.

Beschluss des Petitionsausschusses
17.03.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2.622 Personen unterstützt wird, auf Grundlage der von der Petentin vorgebrachten Aspekte, den Erkenntnissen aus der öffentlichen Anhörung sowie mehreren Stellungnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten.

Mit der Petition wird eine erleichterte Umsetzung von Maßnahmen zur Schulwegsicherheit gefordert, um den Gefahrenlagen im Straßenverkehr angemessener zu begegnen. Appelle von Schulleitungen und Polizei, Kinder kurze Wegstrecken selbstständig zurücklegen zu lassen und auf Fahrdienste bis vor die Schule zu verzichten, zeigten bislang kaum Wirkung. Vor diesem Hintergrund fordert die Petentin erweiterte rechtliche Handlungsspielräume. Insbesondere soll der Begriff „Schulstraße“ in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Darüber hinaus soll es eine landesweite Informations- und Aufklärungskampagne für Kommunen geben.

Der Ausschuss misst der Sicherheit von Schulkindern im Straßenverkehr die höchste Bedeutung bei. Kinder sind besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer und bedürfen daher eines erhöhten Maßes an Aufmerksamkeit und Schutz. Dem Ausschuss ist es ein wichtiges Anliegen, die Schulwegsicherheit zu fördern. Gefährdungen im Straßenverkehr entstehen insbesondere durch unübersichtliche Verkehrssituationen, hohes Verkehrsaufkommen sowie durch rücksichtsloses oder unaufmerksames Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Gerade der sogenannte Bringverkehr durch Eltern führt auf Schulwegen vermehrt zu problematischen Situationen. Vor diesem Hintergrund sprechen sich viele Schulen, Schulträger und Eltern für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen aus.

Hinsichtlich der Forderung über erleichterte Möglichkeiten zur Anordnung einer Schulstraße entnimmt der Ausschuss der Stellungnahme des Verkehrsministeriums den grundsätzlichen Hinweis, dass in der Praxis Schulstraßen in der Regel nicht dauerhaft, sondern typischerweise nur an Schultagen während bestimmter Zeiträume für den Individualverkehr gesperrt werden. Rechtlich setzt die Einrichtung einer Schulstraße eine teilweise Einziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein voraus. Da Schulstraßen in der Regel auf Gemeindestraßen in Betracht kommen, bei denen die Gemeinde die zuständige Straßenbaubehörde ist, handelt es sich dabei um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Vorgaben vom Land sind insoweit nicht möglich. Verantwortlich sind die jeweiligen Straßenbaulastträger.

Im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss wurde noch einmal verdeutlicht, dass die Sicherung von Schulwegen ein komplexes Handlungsfeld darstellt, in dem die unterschiedlichen Interessen, Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen. Dabei kann die Einrichtung von Schulstraßen ein mögliches Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen darstellen, erweist sich jedoch nicht in allen Fällen als die geeignetste Lösung. Eine allgemeingültige Standardlösung für alle Schulstandorte gibt es nicht. Vielmehr bedarf es jeweils eines an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Konzeptes, das unter Einbeziehung der beteiligten Akteure – insbesondere Schulen, Eltern, Kommunen und Straßenbaulastträgern – entwickelt werden muss.

Außer der Einrichtung einer Schulstraße gibt es auch zahlreiche alternative oder ergänzende Maßnahmen, die die Sicherheit der Schulkinder verbessern können. In der Anhörung wurden verschiedene organisatorische Konzepte wie Laufbusse, BiciBusse oder Kiss-and-ride-Zonen sowie punktuelle bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen angesprochen. Auch der Einsatz von ausgebildeten Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern kann in Betracht gezogen werden. Verkehrsversuche wurden in diesem Zusammenhang als ein geeignetes Instrument benannt, um neue Maßnahmen zunächst zeitlich befristet zu erproben und dann auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Sie können dazu beitragen, Entscheidungsprozesse vor Ort zu erleichtern und praktische Erfahrungen zu sammeln, bevor dauerhafte Regelungen getroffen werden. Darüber hinaus besteht für die Kinder selbst eine Bandbreite an Verkehrsschulungsangeboten wie regelmäßige Verkehrserziehungsbausteine für einen sicheren Schulweg oder die Radfahrausbildung. Die jeweiligen Landesverkehrswachten sind hierfür eine kompetente Anlaufstelle.

In Bezug auf die Forderung einer verbesserten Informationsweitergabe betont das Verkehrsministerium, dass es über das Verfahren zur Einrichtung einer Schulstraße bereits im Januar 2025 ein Gespräch mit verschiedenen betroffenen Akteuren geführt hat. Dabei wurde vereinbart, dass ein Informationsschreiben verfasst und dieses an die Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden in Schleswig-Holstein versendet wird. Der Ausschuss begrüßt, dass dieses Schreiben mit den notwendigen Informationen bereits im April 2025 verteilt wurde. Dieses ist nach Aussage des Verkehrsministeriums mit den angesprochenen Erlassen anderer Bundesländer vergleichbar. Eine verpflichtende Vorgabe für die flächendeckende Einrichtung von Schulstraßen durch das Land wird von der Landesregierung als nicht zielführend angesehen, da die Einrichtung im Einzelfall Aufgabe der Kommunen sei und andere Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssituation besser geeignet sein könnten. Mit dem Informationsschreiben werde den Kommunen ein Leitfaden zur Seite gestellt, wie die Umsetzung einer Schulstraße angegangen werden kann.

Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit des Dialogs aller vor Ort beteiligten Akteure. Er bittet das Ministerium, weiterhin proaktiv den Austausch zwischen Land, Kommunen und Schulen zu fördern und die Informationen auf dem aktuellen rechtlichen Stand zu halten.

Nach der Einschätzung des Ministeriums ist die ausdrückliche rechtliche Verankerung des Begriffs der Schulstraße in der Straßenverkehrsordnung derzeit nicht notwendig, da die bestehenden Instrumente für ausreichend flexibel gehalten werden. Zugleich signalisiert das Verkehrsministerium allerdings eine grundsätzliche Offenheit für eine weitere fachliche Diskussion auf Bundesebene. Für den Petitionsausschuss sind die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nachvollziehbar erläutert worden, die zu der Einschätzung des Ministeriums führen. Die wesentliche Herausforderung liegt nach Einschätzung des Ausschusses in fehlenden Kenntnissen über die vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und deren Umsetzung.

In der Anhörung hat die Petentin anhand eines konkreten Einzelfallbeispiels an der Friedrich-Ebert-Schule in Preetz aufgezeigt, wo die Schulwegsicherheit aus Sicht der Eltern noch verbessert werden sollte und wie manchmal auch formale Vorgaben zu Mindestbreiten für Zebrastreifen oder starre Abstandsregeln sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen verhindern. Gleichzeitig seien zusätzliche, aufmerksamkeitssteigernde Markierungen oder Tempobremser rechtlich oft nicht vorgesehen und würden von den zuständigen Stellen abgelehnt. Das Verkehrsministerium hat dazu ausgeführt, dass sich eine Häufung von aufmerksamkeitssteigernden Markierungen ins Gegenteil verkehren kann, weswegen bestimmte Grundsätze bei der Genehmigung solcher Maßnahmen eingehalten werden müssten. Der Ausschuss hofft, dass inzwischen eine umsetzbare Lösung für die noch als unsicher eingestuften Bereiche gefunden werden konnte.

Insgesamt zeigt die Befassung des Ausschusses mit diesem wichtigen Thema, dass zur besseren Sicherung des Schulwegs von Kindern bereits nach der geltenden Rechtslage viele verschiedene Maßnahmen möglich sind, die Herausforderung aber offenbar in der praktischen Umsetzung dieser vor Ort unter Beteiligung der verschiedenen zuständigen Stellen besteht. Schulwegsicherheit kann nicht mit einer einzelnen Maßnahme erreicht werden, sondern bedarf eines abgestimmten Vorgehens durch situationsgerechte, vor Ort entwickelte Lösungen mit den beteiligten Akteuren.

Der Ausschuss betont, dass eine verbesserte Information sowie die Beratung der Schulen und Kommunen und die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen vor Ort entscheidend für die Verbesserung der Sicherheit von Schulwegen sind. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, nicht nur das Verfahren über die Anordnung einer Schulstraße als Information zu verbreiten. Vielmehr unterstützt der Ausschuss die Forderung der Petentin nachdrücklich, eine Sammlung möglicher Maßnahmen zur Schulwegsicherung zusammenzufassen und den (kommunalen) Entscheidungsträgern zuzuleiten. Hierzu sollte auch die Möglichkeit der Einrichtung von Rotmarkierungen gehören, die von den Kommunen in Schleswig-Holstein derzeit sehr unterschiedlich eingesetzt wird. Des Weiteren sollte klargestellt werden, wie zusätzliche Zebrastreifen eingerichtet werden können. Die Informationen sollten auch mögliche Ansprechpartner, die zur Beratung herangezogen werden können, beinhalten. Der Ausschuss bittet das Ministerium um Rückmeldung, inwieweit eine solche umfassende Information umgesetzt wird.

Außerdem ist es notwendig, die Information so aufzubereiten, dass insbesondere Schulleitungen und Schulträger in die Lage versetzt werden, diese zügig umzusetzen. Das Verkehrsministerium wird außerdem gebeten, sich mit den anderen Bundesländern weiterhin kontinuierlich über die Entwicklungen und Erfahrungen auszutauschen und bewährte Konzepte oder Best-Practice-Modelle in den eigenen Maßnahmenkatalog zu übernehmen.

Der Petitionsausschuss spricht der Petentin seinen Dank für ihr Engagement und den Einsatz für die Verbesserung der Schulwegsicherheit in Schleswig-Holstein aus. Sie hat mit ihrer Petition einen wichtigen Beitrag zur Lösungsfindung geleistet.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
21.01.2025
Petent/in
Antje Seebens-Hoyer
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
2622 Mitzeichner