Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Den Ältestenrat bilden der Präsident, seine Stellvertreterin und seine Stellvertreter und je ein Mitglied der Fraktionen (in der Regel die Fraktionsvorsitzenden). Der Name ist irreführend. Es wäre reiner Zufall, wenn es wirklich die ältesten Abgeordneten wären. Wenn möglich sind es aber erfahrene Abgeordnete, die das Geschäft im Parlament sehr gut kennen.
Wenn die erste Sitzung in einer Plenarwoche eröffnet wird, haben schon zahlreiche Vorbesprechungen stattgefunden. Denn zu den wichtigsten Aufgaben dieses Gremiums zählt, eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtages, über die Tagesordnung von Plenarsitzungen und über ihre geschäftsordnungsmäßige Abwicklung herbeizuführen. In diesem Sinne ist der Ältestenrat ein Beratungsorgan des Präsidenten.
Gerade im Parlament, das ein Forum des politischen Streites sein soll, ist die Übereinstimmung über das, was für alle verbindlich ist, besonders wichtig. Sind die Gemüter der Beteiligten einmal besonders erhitzt, kann die Sitzung unterbrochen werden. Es wäre dann Aufgabe des Ältestenrats, mit dem Präsidenten zusammen wieder für die Herstellung eines gemäßigten Gesprächsklimas zu sorgen.