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Datenschutzerklärung

Die Höhe der Diät der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Abgeordnetengesetz (§6) festgelegt und wird jährlich überprüft (§28). Eine mögliche Anpassung erfolgt auf Grundlage der Meldung des Statistikamtes Nord über die allgemeine Einkommensentwicklung des vorangegangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Beamte) in Schleswig-Holstein.

Die Entschädigung beträgt derzeit 8.035 Euro.

Als zusätzliche Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten

  • die Präsidentin oder der Präsident 72 v.H. (5.785 Euro),
  • die Vizepräsidentinnen und/oder Vizepräsidenten 13 v.H. (1.044 Euro),
  • die Fraktionsvorsitzenden 72 v.H. (5.785 Euro)
  • eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der dänischen Minderheit (Vorsitzende oder Vorsitzender), wenn die Stärke einer Fraktion nicht erreicht wird, 45 v.H. (3.615 Euro),
  • die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen oder die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen 45 v.H. der Entschädigung (3.615 Euro).