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Abschaffung der Kita-Gebühren

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Kinder und Jugend

Bildung soll in Deutschland für alle kostenlos sein und somit Chancengleichheit schaffen.
Auch die Kitas sind eine Bildungsstätte im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Somit sollten die Kita Gebühren in Schleswig-Holstein abgeschafft werden. Das dies möglich ist zeigen bereits andere Bundesländer.
Das Kindergeld würde dann nicht nur einen Teil der Kita Gebühren decken, sondern man könnte den Kindern davon auch Sportangebote oder Musikbildung finanzieren. Die Chancengleichheit diesbezüglich endet leider an der Landesgrenze.

Beschluss des Petitionsausschusses
05.03.2024

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 9.866 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition beraten. Zur Entscheidungsfindung wurden Stellungnahmen des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sowie die Ergebnisse einer Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes herangezogen. Ferner hat der Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung die Petentin und Vertreter des Sozialministeriums angehört.

Die Petentin setzt sich für eine gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung ein. Sie kritisiert, dass Eltern gegenwärtig einen Großteil ihres Gehaltes für die Kita-Beiträge aufwenden müssten. Die Höhe der Beiträge habe damit zur Folge, dass es sich finanziell oft nicht lohne, einer Arbeit nachzugehen. Wollen Eltern ihren Kindern trotzdem einen Kita-Besuch ermöglichen, müssten sie an anderen grundlegenden Dingen sparen. Die Petentin verweist auf andere Bundesländer, in denen die Kita-Beiträge deutlich geringer ausfallen. Durch dieses Ungleichgewicht in Bezug auf andere Bundesländer seien Familien in Schleswig-Holstein benachteiligt. Dies wirke sich nachteilig auf die Startchancen der Kinder im Land aus.

Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung der Petentin, dass bereits in der frühen Kindheit Grundlagen für das spätere Leben gelegt werden. Kinder entwickeln in den ersten Lebensjahren wichtige Fähigkeiten, verinnerlichen Werte und erlernen Sozialkompetenz. Eine hohe Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten ist daher unbedingt erforderlich. Eine hochwertige Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten unterstützt diese unabhängig von ihrer Herkunft in der persönlichen Entwicklung und fördert damit gleiche Bildungschancen für alle.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass Familien finanziell stark belastet sind und sich diese Entwicklung durch die Pandemie und die gestiegenen Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren noch verstärkt hat. Das Anliegen der Petentin nach einer verlässlichen und bezahlbaren Kinderbetreuung sowie einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung steht stellvertretend für die Forderung vieler Familien im Land, deren Lebenswirklichkeit maßgeblich von den Rahmenbedingungen in den Betreuungseinrichtungen beeinflusst wird.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass diese Zielsetzungen durch das im Januar 2021 in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz erreicht werden sollten. Durch das Gesetz wurde eine grundlegende Umstellung des Finanzierungssystems sowie die Verankerung von Mindestqualitätsstandards vorgenommen. Dadurch sollten eine finanzielle Entlastung der Familien und Kommunen sowie eine Steigerung der Qualität in den Einrichtungen erreicht werden. Ein zuverlässiges Betreuungsangebot sollte überdies die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Der Ausschuss begrüßt, dass die Zielsetzungen des Gesetzes durch eine umfangreiche Evaluierung überprüft wurden. Zweieinhalb Jahre lang haben externe Forschungsinstitute Daten gesammelt und ausgewertet. Auftraggeber war ein Fachgremium, in dem neben dem Sozialministerium die kommunalen Landesverbände, die Landeselternvertretung sowie die Verbände der Einrichtungsträger und der Kindertagespflegepersonen vertreten sind. Durch die Befragung von Einrichtungen, Einrichtungsträgern, Standortkommunen sowie Fachkräften und örtlichen Trägern konnten verschiedene Erkenntnisse zur Wirkung des Gesetzes gewonnen werden. Der „Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein“ steht auf der Internetseite der Landesregierung zur Verfügung (https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/SOZMI/abschlussbericht_eval_kitag.pdf). Der Petitionsausschuss entnimmt dem Bericht, dass trotz der weiterhin bestehenden Herausforderungen, insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels, in verschiedenen Bereichen deutliche Fortschritte erzielt wurden.

Soweit die Petentin die finanzielle Belastung von Familien durch die Elternbeiträge problematisiert, stellt der Ausschuss fest, dass im Gesetz verschiedene Maßnahmen zu einer Entlastung vorgesehen sind. So sieht dieses eine Deckelung der Elternbeiträge vor. Aktuell darf in Schleswig-Holstein ein Elternbeitrag im Elementarbereich einen Betrag von 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde und im Krippenbereich von 5,80 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht überschreiten. Ein öffentlich geförderter achtstündiger Kitaplatz im Elementarbereich darf somit im Monat nicht mehr als 226,40 Euro, im Krippenbereich 232 Euro kosten.

Darüber hinaus gibt es zur Entlastung auch Ermäßigungen für Geschwister und Sozialermäßigungen. Die Sozialermäßigung entlastet Familien mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen. Eltern mit einem Einkommen unterhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenze sind beitragsfrei. Eltern, die über dieser Grenze liegen, zahlen Kita-Beiträge und müssen dabei zunächst 50 Prozent ihres über der Grenze liegenden Einkommens einsetzen. Der übrige Anteil des Elternbeitrags wird übernommen. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch sowie dem jeweils örtlich geltenden Regelsatz für angemessene Unterkunftskosten. Mit jedem Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze. Bis zum 31. Juli 2024 gilt außerdem eine erweiterte Sozialermäßigung. Hiernach müssen Familien nur 25 Prozent des Einkommens über der Einkommensgrenze für Elternbeiträge einsetzen. Dadurch ergeben sich monatliche Einsparungen im zumeist zweistelligen Bereich, in Einzelfällen können es auch über 200 Euro sein. Zudem steigt die Zahl derer, die überhaupt von den sozialen Ermäßigungen profitieren, da über die 25-Prozent-Regelung auch etwas höhere Einkommensbereiche erschlossen werden. Antragsformulare und oft auch Tools zur Berechnung eines Anspruches auf eine Sozialermäßigung werden durch die jeweiligen Wohnortgemeinden im Internet bereitgestellt. Der Ausschuss bittet das Sozialministerium darum, hierauf verstärkt aufmerksam zu machen.

Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass diese Deckelung der Elternbeiträge im Bericht als Reformerfolg hervorgehoben werden. Im Vergleich der Jahre 2019 zu 2022 ist zu sehen, dass sich die Elternbeiträge in diesem Zeitraum um durchschnittlich 30 Prozent reduziert haben. Ein Drittel der Eltern hat bei den Beiträgen eine Entlastung erfahren. Auch konnte durch die landeseinheitliche Deckelung eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Höhe der Beiträge korrigiert werden. Nunmehr ist unabhängig vom Wohnort innerhalb Schleswig-Holsteins der gleiche Maximalbetrag für die Kinderbetreuung zu zahlen.

Insgesamt werden für die Kinderbetreuung gegenwärtig Mittel in Höhe von ungefähr 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Land trägt hiervon 43 Prozent, die Kommunen 37 Prozent und 20 Prozent werden aus den Elternbeträgen finanziert. Für die begehrte gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge müssten somit rund 300 Millionen Euro durch das Land und die Kommunen finanziert werden. Der Evaluationsbericht hat darüber hinaus eine Finanzierungslücke im dreistelligen Millionenbereich identifiziert. Statt eines Spielraumes für weitere Beitragssenkungen stellt sich damit aktuell vielmehr die Herausforderung, die weitere Finanzierung der Kindertagesbetreuung zwischen Land, Kommunen und Eltern fair zu verteilen. Der Ausschuss bedauert, dass die begehrte Abschaffung der Elternbeiträge daher vor dem Hintergrund einer ohnehin angespannten Haushaltssituation gegenwärtig nicht zu realisieren ist.

Im nächsten Schritt sind die Auswertung des Berichtes und bis zum 30. April 2024 die Erarbeitung einer Stellungnahme des Fachgremiums vorgesehen. Das anschließende Gesetzgebungsverfahren soll bis November abgeschlossen sein, damit das neue Gesetz, wie geplant, zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Ausschuss begrüßt, dass bei diesem Prozess die fachliche Expertise der Kita-Träger, der Kommunen, der Kindertagespflege und der Eltern einbezogen wird.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass über die Zielsetzungen des Kindertagesförderungsgesetzes ein grundsätzlicher Konsens besteht. Er hofft daher, dass die beteiligten Akteure die Erkenntnisse des Evaluationsberichtes so in Entscheidungen umsetzen, dass eine größtmögliche Verlässlichkeit in der Betreuung für die Kinder und ihre Eltern ebenso wie eine hohe Qualität weiterhin richtungsweisend bleiben. Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die Enttäuschung darüber, dass gegenwärtig keine Abschaffung der Elternbeiträge in Aussicht gestellt werden kann. Er spricht sich nachdrücklich dafür aus, die bereits bestehende finanzielle Belastung von Familien bei der zukünftigen Aufteilung der Finanzierung des Kita-Systems im Blick zu behalten und die Beitragshöhe derart auszugestalten, dass die Familien zielgerichtet unterstützt werden, für die die gegenwärtige Beitragshöhe eine wesentliche Belastung darstellt.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
07.02.2023
Petent/in
Alina Glüsing
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
9.866 Mitzeichner