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Abstandsregelungen zu Hamburg bei Windenergiegebieten

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Der Landtag von Schleswig-Holstein bzw. die Landesregierung von Schleswig-Holstein sollen sich dafür einsetzen, dass die in Schleswig-Holstein geltenden Abstandsregelungen von Windkraftanlagen auch zwischen den Landesgrenzen SH/HH eingehalten wird.

Exemplarisch ist hier der Fall bei den geplanten Windeignungsflächen in Duvenstedt:

Im äußersten Norden von Hamburg, im Bezirk Wandsbek, befindet sich ein 27 Hektar umfassendes, als Eignungsfläche ausgewiesenes Areal, nördlich und südlich der Bundesstraße 432 zwischen Norderstedt und Bad Segeberg. Hier ist das Grenzgebiet von Hamburg und Schleswig-Holstein, dieses verläuft an dieser Stelle zwischen Wiesen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Knicklandschaften. Die unmittelbare Nachbargemeinde ist Tangstedt im Kreis Stormarn.

Als Abstandsregelung hat Hamburg 500 Meter, Schleswig-Holstein 800 bis 1000 Meter für Windkraftanlagen vorgesehen. Die nun angedachten Gebiete in Hamburg würden rein physisch die tatsächlichen Abstandsregeln von Schleswig-Holstein unterschreiten bzw. für die dort wohnenden Bürger missachten. Hier muss eine länderübergreifende Vereinbarkeit zwingend erwirkt werden.

Ziel dieser Petition ist daher, dass es zu einer verbindlichen Verständigung der beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Hamburg kommt. Die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen müssen auch für die an Hamburg angrenzenden Gemeinden in Schleswig-Holstein sichergestellt werden.

Ich bitte um möglichst ausführliche Behandlung dieser Sachlage und um die Berücksichtigung der Stellungnahme der örtlichen Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen

Henryk Bartsch

Beschluss des Petitionsausschusses
29.04.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 124 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.

Der Petent verweist darauf, dass die Flächenplanung der Hansestadt Hamburg für Windgebiete nur einen Abstand von 500 Metern zu der Wohnbebauung des Innenbereiches der Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn einhält, obgleich in Schleswig-Holstein 800 bis 1000 Meter Abstand vorgesehen sind. Er fordert eine verbindliche Verständigung zwischen den Ländern, wodurch auch für Hamburger Windenergiegebiete die in Schleswig-Holstein geltenden Abstände zugrunde gelegt werden und so der in Schleswig-Holstein geltende Abstand nicht unterschritten wird.

Das Innenministerium bestätigt in seiner Stellungnahme, dass die Ausweisung von Windenergiegebieten durch die Hansestadt Hamburg an einigen Stellen Flächen vorsieht, die die in Schleswig-Holstein geltenden Abstandsregelungen unterschreiten. Betroffen sind die Gemeinden Schenefeld, Tangstedt sowie Ahrensburg.

Hinsichtlich der planungsrechtlichen Ausgangslage nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass weder der derzeit in Kraft befindliche Landesentwicklungsplan Wind noch die Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 Erster Entwurf Juni 2024, welcher als Ziele der Raumordnung die Abstände zu Wohnbebauungen festlegt, die Planungsbehörde der Hansestadt Hamburg verpflichten, diese Abstandsvorgaben zu beachten. Vielmehr kommt den Zielen der Raumordnung eine unmittelbare Bindung nur für Schleswig-Holstein als räumlichen Geltungsbereich des Plans zu. Hamburg hat lediglich die sich aus den Raumordnungsplänen der benachbarten Planungsräume ergebenden Belange in seine Abwägung einzustellen, zu gewichten und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Ein Einvernehmen mit dem Träger der benachbarten Raumplanung muss dabei nicht hergestellt werden.

Soweit der Petent auf die in Schleswig-Holstein geltenden Abstandsregeln Bezug nimmt, unterstreicht der Ausschuss, dass diese nach einem umfassenden Abwägungsprozess festgelegt wurden. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 beziehungsweise 1.000 Meter. Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass dies eine sinnvolle Regelung darstellt, die den unterschiedlichen Interessen beim Ausbau der Windenergie Rechnung trägt und breite Akzeptanz im Land schafft. Er setzt sich dafür ein, dass der in Schleswig-Holstein bestehenden Abstandsregelung auch für das Grenzgebiet zu Hamburg Geltung verschafft wird.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich, dass die Innenministerin bereits im April 2025 im Sinne der Petition in die Abstimmung mit der zuständigen Hamburger Senatorin eingetreten ist und sich dafür einsetzt, die möglichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner auf schleswig-holsteinischer Seite kritisch zu überprüfen und auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Um diesen Abstimmungsprozess auch im parlamentarischen Raum eng zu begleiten, beschließt der Petitionsausschuss die Petition dem Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zuzuleiten und bittet diesen, das Anliegen des Petenten dort weiter zu verfolgen.

Ergänzend weist der Ausschuss darauf hin, dass sich der Petent mit seinem Anliegen zugleich auch an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wenden kann.

Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
06.03.2025
Petent/in
Henryk Bartsch
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
124 Mitzeichner