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Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung L100/Langenkamp in Horst

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Horst wächst und wächst und mit ihm das Verkehrsaufkommen. Die Situation an dieser Kreuzung wird immer gefährlicherein Kreisel könnte sie deutlich entschärfen! Für die Feuerwehr wäre das Einfädeln in den fließenden Verkehr bei Einsätzen viel gefahrloser.
Direkt an dieser stark frequentierten Kreuzung sind sowohl eine Tankstelle als auch das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Horst belegen. Die L 100 verbindet die Städte Elmshorn und Itzehoe miteinander und führt durch Horst hindurch.
Mit den Baufortschritten in den gemeindlichen Baugebieten wird sich das Verkehrsaufkommen auch an dieser Kreuzung erhöhen, weil der Langenkamp ausdrücklich als Wohnsammelstraße für die dahinterliegenden Baugebiete ausgelegt ist. Die Baumaßnahmen am Horster Viereck mit Kindertagesstätte, Seniorenbetreuungswohnungen und der neu entstehende Einkaufsmarkt an der Elmshorner Straße werden ebenfalls weitere Verkehre erzeugen.
Sehr oft kann zudem beobachtet werden, dass sowohl Fußgänger*innen und Radfahrende als auch Autofahrer*innen ordnungswidrig die Kreuzung aus dem Langenkamp oder vom Parkplatz des Einkaufszentrums kommend geradeaus überqueren, obwohl nur Links- oder Rechtsabbiegen erlaubt ist! Glücklicherweise ist es bisher nur zu Unfällen mit Blechschäden gekommen!
Auch die Gemeinde Horst (zuständig: Umwelt- und Wegeausschuss) wünscht sich an dieser Stelle eine deutliche Entschärfung der Verkehrssituation und hat Planungen dazu aufstellen lassen.
Nun wurde zum wiederholten Male vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH die Verkehrssituation an dieser Stelle anders eingeschätzt und beispielweise die Installation einer Lichtzeichenanlage abgelehnt.
Wir fordern daher die Genehmigung für den Bau eines Kreisverkehrs. Viele Horster Bürger*innen begrüßen und unterstützen unser Anliegen.

Beschluss des Petitionsausschusses
10.02.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 452 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte geprüft und zu seiner Beratung eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus herangezogen. Am 28. November 2026 hat sich der Ausschuss vertreten durch den Berichterstatter gemeinsam mit der Petentin im Rahmen eines Ortstermins ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht. An dem Termin haben Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr sowie der Bürgermeister des Amtes Horst-Herzhorn teilgenommen.

Die Petentin möchte erreichen, dass an einem Knotenpunkt in der Gemeinde Horst, an dem die Elmshorner Straße (L 100), der Langenkamp sowie der Eekenkamp aufeinandertreffen, ein Kreisverkehr eingerichtet wird. Das Verkehrsaufkommen nehme an dieser Stelle jedoch kontinuierlich zu. Aufgrund fortschreitender Bebauung sei mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen. Es komme immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer, die sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad oder dem Auto unterwegs seien, ordnungswidrig die Straße überqueren. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr habe die Installation einer Lichtzeichenanlage bislang abgelehnt. Ein Kreisverkehr könne die Gefahrenstelle entschärfen.

Der Petitionsausschuss kann den Wunsch nach mehr Sicherheit und der Minimierung des Risikos von Unfällen im Straßenverkehr nachvollziehen. Ihm sind die grundsätzlichen Vorteile von Kreisverkehren beispielsweise in Bezug auf die Verkehrssicherheit oder die Effizienz des Verkehrsflusses bewusst. Er betont jedoch, dass die Einrichtung eines Kreisverkehrs das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erfordert. Unter anderem sind die Verkehrsbelastung, vorhandene Verkehrsströme oder der Umfang der Fußgänger- und Fahrradquerungen zu berücksichtigen.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass in dem betroffenen Bereich eine durch die Gemeinde Horst in Auftrag gegebene verkehrstechnische Untersuchung stattgefunden hat. Hierbei wurden sowohl die aktuelle Verkehrssituation als auch eine Analyse der zukünftigen Entwicklung mit einbezogen. Im Ergebnis wurde für den maßgebenden Verkehrsstrom, also für die Linksabbieger aus dem Eekenkamp, eine mittlere Wartezeit von 23,6 Sekunden in der Zeit, in der die Verkehrsdichte besonders hoch ist, ermittelt. Dieser Wert wird auch für die Zukunft als ausreichend leistungsfähig eingeschätzt. Ein Übersteigen des Grenzwertes liegt erst bei einer Wartezeit von 45 Sekunden vor.

Hinsichtlich der von der Petentin angeführten Gefahrensituationen stellt das Verkehrsministerium fest, dass laut Auskunft der Gemeinde Horst auf dem Streckenabschnitt der L 100 aktuell keine Unfallhäufung vorliegt. Der Ausschuss merkt an, dass alleine Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern, das möglicherweise Gefährdungssituationen hervorrufen könnte, nicht zwangsläufig zu verkehrlichen Maßnahmen führt. Faktoren wie die Verkehrsmenge, potentielle Konfliktpunkte, der Verkehrsfluss oder messbare Unfallschwerpunkte finden bei der Prüfung etwaiger notwendiger Änderungen Berücksichtigung. Der Ausschuss unterstreicht, dass auch bei der Einrichtung eines Kreisverkehrs mit Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.

Dem Petitionsausschuss ist bekannt, dass sich ungefähr 270 Meter ortseinwärts eine Lichtsignalanlage befindet, die Fußgängern ein sicheres Überqueren der Elmshorner Straße in Richtung des Einkaufszentrums ermöglicht. Diese ist auch für Radfahrer problemlos erreichbar. Darüber hinaus befindet sich entlang des Einkaufszentrums auf der Westseite der L 100 kein Gehweg, sodass hier nicht mit gehäuften Fußgängerquerungen zu rechnen ist. Die verkehrliche Voraussetzung beispielsweise für eine Querungshilfe ist erst bei einer Anzahl von mehr als 50 Fußgängerquerungen pro Stunde gegeben. Diese Anzahl wird bei Weitem nicht erreicht.

Der Ausschuss stimmt dem Verkehrsministerium – auch unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage – zu, dass der Erhalt des Straßennetzes vorrangig zu berücksichtigen ist und Neu-, Um- und Ausbauvorhaben auf das Nötigste beschränkt werden müssen. Da an dem Knotenpunkt in Horst kein Unfallschwerpunkt vorliegt, der beseitigt werden muss, und die Leistungsfähigkeit als ausreichend erachtet wird, sieht auch der Petitionsausschuss vor dem dargestellten Hintergrund momentan keinen Handlungsbedarf. Im Rahmen des durchgeführten Ortstermins ist dem Ausschuss allerdings bekannt gegeben worden, dass im Süden der Gemeinde Horst ein neues Bebauungsgebiet größeren Umfangs angedacht ist. Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die dann veränderten Umstände gegebenenfalls zu einer neuen Bewertung der Situation führen können.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
10.04.2025
Petent/in
Gerlinde Böttcher-Naudiet
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
452 Mitzeichner