Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Haft

Bild
Medien

Forderung:
Mit der Petition wird die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages für Personen in Haft und Untersuchungshaft, einschließlich Unterbringung, gefordert.

Begründung:
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nur für bestimmte Personenkreise möglich. Personen in Haft und Untersuchungshaft, einschließlich Unterbringung, gehören nicht dazu.
Eine entsprechende Änderung ist zwingend erforderlich, da eine vorübergehende Abwesenheit von dem Wohnsitz die Rundfunkbeitragspflicht nicht beendet.
Es kann nicht sein, dass man seine Wohnung bzw. Wohnsitz aufgeben muss, nur um von der Rundfunkbeitragspflicht vorübergehend befreit zu werden.
Selbst BAföG-Empfänger/innen sowie Personen die BAB und Ausbildungsgeld erhalten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, können eine Befreiung beantragen ohne vorher das Elternhaus zu räumen. Personen in Haft und Untersuchungshaft, einschließlich Unterbringung, müssen sich selbst in Obdachlosigkeit stürzen, nur um vom Rundfunkbeitrag vorübergehend befreit zu werden. Taschengeldzahlungen in Gefängnissen und Kliniken sind begrenzt und Alleinstehende, v.a. diejenigen mit Kinder, haben daher ein echtes Problem.
Man müsste sozusagen die eigenen Kinder auf die Straße setzen, um vom Rundfunkbeitrag vorläufig befreit zu werden.
Viele Personen befinden sich außerdem nur vorübergehend in Haft und Untersuchungshaft, einschließlich Unterbringung, und sind nach Entlassung obdachlos, wenn der Wohnsitz nur wegen einer Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages aufgegeben wurde.

Details

Veröffentlichungsdatum
16.10.2025
Petent/in
George Friedrich
Status
in Mitzeichnung
41
Tage
0 Mitzeichner, noch 2.000 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Haft