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Behördenmitarbeiter*innen Trauma sensibel schulen

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Viele Menschen mit Behördenkontakt haben traumatische Erfahrungen gemacht. Unsensible Kommunikation kann sie erneut belasten. Ich fordere daher, dass Behördenmitarbeiter*innen verpflichtend traumasensibel geschult werden, um respektvolle, transparente und sichere Begegnungen zu ermöglichen.

Beschluss des Petitionsausschusses
24.02.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von drei Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.

Die Petentin problematisiert, dass eine unsensible Kommunikation Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, erneut belasten kann. Mitarbeitende in Behörden sollten daher im Umgang mit traumatisierten Menschen geschult werden.

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Land und die Kommunen jeweils selbst dafür verantwortlich sind, ihr Personal zu schulen. Die Personalhoheit ist Kernbestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Städte und Gemeinden bestimmen daher eigenständig über ihren Fortbildungsbedarf. Der Ausschuss unterstreicht jedoch, dass eine wertschätzende und behutsame Kommunikation im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich von zentraler Bedeutung ist. Kommunikative Fähigkeiten stellen daher in der Landesverwaltung eine grundlegende Kompetenz im Rahmen von Ausschreibungen, der Personalentwicklung und Beurteilungen dar.

Um diese Kompetenz zu fördern wird ein breitgefächertes, abwechslungsreiches und jährlich angepasstes Fortbildungsangebot bereitgestellt. Die Fortbildung „Kommunikation mit Menschen in Krisen“ ist beispielsweise besonders für Mitarbeitende vorgesehen, die mit traumatisierten Menschen in Kontakt treten. Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass nur ein Teil der Tätigkeiten in der Landesverwaltung sensible Bereiche betreffen. Landesbedienstete müssen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über verschiedenste Qualifikationen verfügen, deshalb sind, je nach Tätigkeitsbereich, unterschiedliche Fortbildungen erforderlich. Nach Auffassung des Ausschusses ist es zielführend, insbesondere in Bereichen mit unmittelbarem Bürgerkontakt entsprechende Fortbildungen anzubieten und zu empfehlen. Für eine verpflichtende Schulung aller Landesbeschäftigten im Umgang mit Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, spricht sich der Ausschuss daher nicht aus.

Der Ausschuss dankt der Petentin für ihren Hinweis und begrüßt, dass die Staatskanzlei die Petition zum Anlass genommen hat, auf dieses sensible Thema bei den für Fortbildung zuständigen Stellen in der Landesverwaltung hinzuweisen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
02.12.2025
Petent/in
Nicole Haase
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
3 Mitzeichner