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Bessere Finanzausstattung der Kommunen

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Kommunales und Innenpolitik

Die neue Grundsteuerberechnung ab 2025 verschärft die Haushaltslage vieler Kommunen. Prognosen weisen darauf hin, dass die Einnahmen drastisch zurückgehen und erste Gemeinden Haushaltssperren verhängen mussten – bei gleichzeitig steigenden Erwartungen an Infrastruktur und soziale Leistungen. Ich fordere eine Reform der Finanzausstattung, mehr Ausgleichszahlungen vom Land und verlässliche Perspektiven für stabile, handlungsfähige Kommunalhaushalte. Ohne solide Finanzen drohen Investitionsstau, Kürzungen bei Schulen, Kitas und Sozialem sowie eine zunehmende Unzufriedenheit vor Ort.

Beschluss des Petitionsausschusses
13.01.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von fünf Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgebrachten Aspekte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.

Der Petent setzt sich für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen ein. Die neue Grundsteuerberechnung habe die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen nach seiner Ansicht noch verschärft. Bei gleichzeitig steigender Erwartung an Infrastruktur und soziale Leistungen gehen die Prognosen für die Einnahmen der Kommunen immer weiter zurück. Das Land Schleswig-Holstein solle für eine verlässliche Perspektive sowie einen stabilen und handlungsfähigen Kommunalhaushalt sorgen.

Der Petitionsausschuss betont hinsichtlich des Vorbringens, die neue Grundsteuerberechnung trage zu einer angespannten Haushaltslage bei, dass ein Ziel der Grundsteuerreform ausdrücklich die Aufkommensneutralität war. Die Reform sollte die Gesamteinnahmen der Kommunen nicht erhöhen oder senken. Die verfassungsrechtliche Hebesatzautonomie der Kommunen blieb unangetastet. Die Neuberechnung der kommunalen Grundsteuer hängt maßgeblich von den durch die Städte und Gemeinden festgelegten Hebesätzen ab. Diese bestimmen auch die individuelle Steuerlast sowie die Gesamteinnahmen der Kommunen. Erste Zahlen des statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zeigen allerdings, dass die Grundsteuereinnahmen im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen sind.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass die öffentlichen Finanzen der Gebietskörperschaften insgesamt unter Druck stehen. Einer schwachen Konjunktur, unsicheren internationalen Rahmenbedingungen und stark steigenden Sozialausgaben stehen nur moderate Steuerzuwächse gegenüber. Zwar ist die Haushaltslage der Kommunen in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich durchschnittlich noch etwas besser, jedoch hat sie sich bereits in 2024 insbesondere für Kreise und kreisfreie Städte verschlechtert. Dies macht sich besonders bemerkbar durch defizitäre Jahresabschlüsse und einer damit verbundenen sinkenden Liquidität bei den Kreisen sowie stark steigenden Kassenkrediten bei den kreisfreien Städten. Die finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden stellt sich sehr unterschiedlich dar.

Defizitäre Haushaltsplanungen werden sich auch zukünftig in Anbetracht der Prognosen und der aktuellen Rahmenbedingungen nicht vermeiden lassen. Alle Beteiligten sind allerdings gleichzeitig gefordert, weiterhin notwendige Investitionen zu tätigen sowie zukünftig den Haushaltsausgleich zu erreichen. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen befasst sich das Land in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden regelmäßig mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Handlungsspielraumes. So durchläuft derzeit ein Gesetzentwurf zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung (Drucksache 20/3514) den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Dieser sieht unter anderem eine Flexibilisierung im Haushaltsrecht sowie eine mittelfristige Neuordnung der Finanzströme vor. Daneben wird den Kommunen in den kommenden zwölf Jahren ein Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes für Aufgaben zum Ausbau der Infrastruktur und dem Erreichen der Klimaneutralität nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Verfügung stehen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen für viele Gebietskörperschaften eine große Herausforderung darstellt. Diese Einschätzung des Petenten wird vom Ausschuss grundsätzlich geteilt. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um die kommunale Finanzlage zu stabilisieren. Diese werden auch zukünftig weiter notwendig bleiben. Unabhängig davon gilt, dass öffentliche Mittel stets begrenzt sind und die zentrale Frage regelmäßig in einer sachgerechten und ausgewogenen Verteilung der verfügbaren Ressourcen liegt. Kommunen wie auch andere Verwender von Steuermitteln sind daher fortlaufend gehalten, Prioritäten zu setzen und die Umsetzung von Vorhaben sorgfältig abzuwägen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
20.08.2025
Petent/in
Matthias Neumann
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
5 Mitzeichner