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Bestattungsgesetz - Urne  zuhause ermöglichen

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Sehr geehrte PolitikerInnen des SH-Landtages, 

die Bestattungsformen in der Gesellschaft sind unterschiedlich, sie unterliegen Veränderungen und werden, bundeslandabhängig, ggf. aktuellen Bedürfnissen von Bürgern angepasst.

Wir beschäftigen uns in der Familie und im Freundes-/Bekanntenkreis schon seit längerem mit den Bestattungsformen und den entsprechenden Möglichkeiten einer anschließenden Trauerarbeit.

Wir empfinden den Weg der Feuerbestattung, mit der Möglichkeit für Angehörige, die Urne mit nach Hause zu nehmen, für richtig, so, wie es aktuell in Rheinland-Pfalz, in diesem Jahr möglich geworden ist. Dort wurde das Bestattungsgesetz dementsprechend geändert.

Die Trauerarbeit und der "Kontakt" mit dem verstorbenen Angehörigen, wäre auf solchem Weg häufiger, bedürfnisgerechter und in heimischer Atmosphäre möglich.

Auch müßten älter werdende und im Alter nicht selten von "Altersgebrechen" geplagte Menschen, nicht die körperlichen, psychischen sowie auch finanziellen Belastungen auf sich nehmen, z. B. bei der Fahrt mit dem Taxi zum Begräbniswald oder ggf. zu einem Friedhof.

Mein Ziel ist es, dass es auch in SH möglich werden soll, eine Urne eines verstorbenen Angehörigen mit nach Hause nehmen zu können.

Deshalb schreibe ich diese Petition an den Landtag, mit dem Ziel der dahingehenden Änderung des Bestattungsgesetzes in SH.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Biegel

Details

Veröffentlichungsdatum
21.12.2025
Petent/in
Ralph Biegel
Status
in Mitzeichnung
60
Tage
1 Mitzeichner, noch 1.999 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Bestattungsgesetz - Urne  zuhause ermöglichen
  • 1. Tim Nickel, Kiel