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Der Weltkindertag als gesetzlicher Feiertag

Der Weltkindertag ein Gesetzlicher Feiertag in Schleswig Holstein
Der Weltkinderkindertag sollte ein Gesetzlicher Feiertag in Schleswig -Holstein sein, denn Schleswig -Holstein ist eins der Bundesländer das am wenigsten Feiertage hat. Außerdem soll auf die Kinder aufmerksam gemacht werden weil sie später die Erwachsenen sind. Es gäbe auch mehr Familienzeit dann könnten Familien mehr gemeinsam machen.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 72 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.
Die Petentin setzt sich für die Anerkennung des Weltkindertages als gesetzlichen Feiertag ein. Sie führt zum einen aus, dass Schleswig-Holstein zu den Ländern mit den wenigsten gesetzlichen Feiertagen gehört. Zum anderen würde durch die Einführung eines weiteren Tages neben der Aufmerksamkeit für die Belange der Kinder auch mehr gemeinsame Familienzeit entstehen.
Den Petitionsausschuss haben schon vergleichbare Petitionen erreicht, er weist darauf hin, dass die Aufnahme eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages einer Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage bedarf. Ihm ist bekannt, dass die Erwägung weiterer Aufnahmen in diesen Gesetzeskatalog zu breit geführten politischen und gesellschaftlichen Diskussionen führt und ein gesamtgesellschaftlicher Konsens schwer zu erreichen ist.
Das Innenministerium betont in seiner Stellungnahme den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Mit dieser Verfassungsnorm wird dem Gesetzgeber die Auswahl sowie die Art und das Ausmaß des Schutzes der gesetzlichen Ausgestaltung übertragen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgegebenen Schutzes und die Schaffung und Auswahl bestimmter Feiertage fällt mit Ausnahme des Nationalfeiertages am 3. Oktober in den Kompetenzbereich des Landesgesetzgebers. Schleswig-Holstein hat mit dem Sonn- und Feiertagsgesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen. Grundsätzlich könnte der Landtag weitere Feiertage in den Katalog aufnehmen.
Zuletzt wurde im Jahr 2018 der Reformationstag am 31. Oktober als weiterer gesetzliche Feiertag festgelegt. Dem Petitionsausschuss ist bekannt, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren viele unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Interessen sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen waren. Ergänzend dazu weist er darauf hin, dass sich der Landtag in der Vergangenheit mit dem Thema der Einführung des Weltfrauentages am 8. März als Feiertag befasst hat. Ein entsprechender Antrag wurde mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass bestehende Benachteiligungen nicht durch einen symbolischen gesetzlichen Feiertag beseitigt würden, sondern durch konkrete gesellschaftliche und politische Maßnahmen.
Hinsichtlich der Forderung zur Einführung des Weltkindertages als Feiertag greift der Petitionsausschuss den Hinweis des Ministeriums auf, dass es für den Weltkindertag kein international einheitliches Datum gibt. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November, da die UN-Vollversammlung an diesem Tag im Jahr 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet hat. Viele Staaten haben sich diesem Datum angeschlossen. In über 40 Staaten, wie China, vielen Mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen. Deutschland und Österreich würdigen den 20. September als Weltkindertag. Einzig in Thüringen ist der Weltkindertag ein gesetzlicher Feiertag.
Der Ausschuss begrüßt, dass es diesen symbolischen „Tag der Kinderrechte“ als Mahnung zur Beachtung der Kinderrechtskonvention gibt. Er betont jedoch, dass Themen und Maßnahmen zum Schutze und zur Wahrung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern eine allgegenwärtige tägliche gesellschaftliche und politische Aufgabe darstellen, die ständiger Aufmerksamkeit und Anpassung bedarf. In diesem Bereich gibt es noch zahlreiche Herausforderungen, die auch stetig im politischen Raum bearbeitet werden. Aus diesem Grund kann der Ausschuss derzeit keinen gesamtgesellschaftlichen Konsens für die Einführung des Weltkindertages als weiteren einzelnen Feiertag erkennen. Auch der Hinweis der Petentin auf die vermeintlich geringe Anzahl an Feiertagen in Schleswig-Holstein stellt keinen Sachgrund für die Einführung weiterer Feiertage dar. Der Petitionsausschuss betont vielmehr, dass die Wahrung der Kinderrechte und die Einhaltung der vier Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention wie: Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang im täglichen gesellschaftlichen Miteinander selbstverständlich Berücksichtigung finden sollten.
Der Ausschuss bedankt sich bei der Petentin für ihr Engagement und wertschätzt ihr Ansinnen, mehr gemeinsame Freizeit für Familien zu etablieren. Vor dem dargestellten Hintergrund kann er sich jedoch derzeit nicht für ihr Anliegen einsetzen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.