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Digitale Gleichung aller Bundesländer mit Bund, Standards von Software

Digitale Gleichstellung aller Bundesländer gemeinsam mit dem Bund, Standards von Software und Hartware
Gerade in der Justiz können Behörden sich auf Bearbeiterebene nicht wie es notwenig wäre besprechen, Kommunikation wird verhindert weil diese Probleme auftauchen
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von drei Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen der Staatskanzlei beraten.
Der Petent fordert Schleswig-Holstein auf, sich für gemeinsame Standards der Länder und des Bundes bei der verwendeten IT-Infrastruktur einzusetzen. Hierdurch solle die Kommunikation zwischen Behörden verbessert werden.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die Digitalisierung der Verwaltung in Schleswig-Holstein bereits einen hohen Stellenwert hat. Um die länderübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern und Synergien zu nutzen bestehen bereits erfolgreiche Kooperationen im Bereich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, der Steuerverwaltung, der Landespolizei, der Justiz und anderen Stellen, wo mehrere Länder daran arbeiten, die jeweils notwendigen Fachverfahren gemeinsam weiter zu entwickeln. Bei der Entwicklung von Fachanwendungen existieren teilweise seit Jahrzehnten Entwicklungsverbünde zwischen den einzelnen Ländern. Hervorzuheben sind hier die Kooperationen im Bereich des Elektronischen Rechtsverkehrs oder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung.
Unter den neueren Kooperationen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung ist vor allem das EfA-Prinzip (Einer für Alle) zur Entwicklung von Onlinediensten seit 2020 zu nennen. Danach entwickeln und betreiben einzelne Länder digitale Verwaltungsleistungen für kommunalen Behörden und Landesbehörden anderer Länder zentral. Auf regionaler Ebene kooperieren die Dataport-Trägerländer Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits seit 10 Jahren bei der Entwicklung, Weiterentwicklung und dem Betrieb einer gemeinsamen EGovernment-Infrastruktur. Hier wird darauf geachtet, dass sämtliche Dienste der Digitalen Plattform so gestaltet sind, dass Nutzerinnen und Nutzer eines Bundeslandes Verwaltungsleistungen des anderen Bundeslandes nutzen können. Über entsprechende Standardisierungen bei den Dateiformaten und Prozessen wird sichergestellt, dass Daten in den jeweiligen Behörden einheitlich verarbeitet werden können.
Gemeinsame Standards der Bundesländer untereinander sowie der Bundesländer mit dem Bund sind eine Herausforderung. Hiermit befasst sich auch der IT Planungsrat. Der IT Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. In seiner Publikation „Die föderale Digitalstrategie für die Verwaltung“ heißt es auf Seite 29: „Um interföderale Zusammenarbeit zu vereinfachen, skalierbare Lösungen sicherzustellen und Entwicklungszeiten zu verkürzen, schaffen die staatlichen Akteure der Digitalisierung über das Standardisierungsboard verbindliche Standards für die Verwaltungsdigitalisierung, setzen die fünf wichtigsten bis Ende 2028 um und entwickeln sie mithilfe eines etablierten Lifecycle-Managements kontinuierlich weiter.“
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass eine effiziente und medienbruchfreie Kommunikation Ausdruck einer modernen digitalen Verwaltung ist. Die Umsetzung einer bundesweit einheitlichen digitalen Infrastruktur wird Schleswig-Holstein gern unterstützen. Der Ausschuss weist jedoch auch darauf hin, dass unterschiedliche Lösungsansätze in den Bundesländern es erlauben, Best-Practice-Beispiele zu identifizieren und zu vergleichen. Schleswig-Holstein nimmt mit seinem Weg zu echter digitaler Souveränität bereits eine Vorreiterrolle ein. Der Ausschuss unterstreicht, dass die Digitalisierung trotz bestehender Herausforderungen kontinuierlich vorangetrieben wird.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.