Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
„Digitales Bürgerresonanzverfahren“ bei Änderungen der Landesverfassung

Änderungen der Landesverfassung betreffen grundlegende Regeln staatlicher Organisation, demokratischer Willensbildung sowie institutioneller Macht- und Kontrollstrukturen. Sie betreffen alle Bürger und erfordern daher ein besonders hohes Maß an Transparenz, Beteiligung und eine effektive Möglichkeit, Petitionsrechte wahrzunehmen.
Bisherige Veröffentlichungen machen Inhalt und Tragweite geplanter Änderungen leider noch nicht ausreichend erkennbar und sind in ihrer Gesamtheit zudem nicht in zumutbarer Weise zugänglich.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird daher gebeten, für aktuelle und geplante Änderungen der Landesverfassung zeitnah ein „Bürgerresonanzverfahren“ zu schaffen und dafür eine digital leicht zugängliche und übersichtliche Plattform mit folgenden Inhalte rollierend zu aktualisieren und zu veröffentlichen:
– Drucksachennummer und betroffene Verfassungsbestimmung,
– kurze Beschreibung der geplanten Änderung mit Gegenüberstellung der bisherigen und vorgesehenen Regelung,
– Gründe und praktische Bedeutung der Änderung,
– aktuellen Stand des parlamentarischen Verfahrens,
– Termine von Anhörungen, Ausschussberatungen und abschließender Beschlussfassung,
– Bürgerresonanz mit Kommentar- und Bewertungsmöglichkeit (Zustimmung/Ablehnung/Neutral).
Begründung:
Konkreter Anlass ist das im Juni 2026 eingebrachte und am 19.06.26 im Plenum beratene Maßnahmenpaket zur Stärkung der Resilienz demokratischer Institutionen (LT-Drs. 20/4530, 20/4531 und 20/4532). Die miteinander zusammenhängenden Änderungen betreffen unter anderem Ausschussvorsitze, Richterwahl, Gerichtspräsidenten, Landesverfassungsgericht und die Wahl des Ministerpräsidenten. Die Inhalte werden in unterschiedlichen Drucksachen und Rechtsformen behandelt. Die Änderung der Geschäftsordnung nach LT-Drs. 20/4530 wurde bereits am 19.06.2026 beschlossen, während die übrigen Änderungen weiter beraten werden.
Dieser Einzelvorgang zeigt exemplarisch, wie schwer es für Bürger ist, die praktischen Auswirkungen politisch zusammengehöriger Reformkomplexe auf seine persönliche Lebensführung frühzeitig zu erkennen und sich noch vor der Beschlussfassung an dem Entscheidungsprozess zu beteiligen.
Zudem können diesbezügliche Auskunftsersuchen bereits in der Vorprüfung gemäß § 41 Abs. 6 GO-LT i. V. m. den Grundsatzbeschlüssen des Petitionsausschusses ohne sachliche Befassung ausgeschieden werden.
Gerade vor dem Hintergrund eines erkennbaren Vertrauensverlustes der Bürger in Gerichte sowie staatliche und politische Institutionen kann eine frühzeitige, verständliche und transparente Informationsplattform sowohl der Politik ermöglichen, lösungsorientierte Hinweise von Bürgern in Entscheidungen einbeziehen als auch das Vertrauen der Bürger in parlamentarische Entscheidungsprozesse stärken.