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Einführung eines Kieler-Woche-Tages

Die Kieler Woche ist eines der bedeutendsten Segelsportereignisse der Welt und das größte Sommerfest Nordeuropas. Jahr für Jahr begeistert sie Millionen Besucherinnen und Besucher, bringt Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammen und macht Schleswig-Holstein weit über die Landesgrenzen hinaus als weltoffenes, maritimes und kulturell vielfältiges Bundesland sichtbar.
Die Kieler Woche steht für Gemeinschaft, Begegnung, Tradition, Ehrenamt und die besondere Verbundenheit der Menschen mit unserem Land. Sie ist nicht nur ein internationales Ereignis, sondern auch ein fester Bestandteil der schleswig-holsteinischen Identität.
Trotz ihrer herausragenden Bedeutung besteht für viele Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt die Möglichkeit, an den zahlreichen Veranstaltungen teilzunehmen, da hierfür häufig Urlaubstage oder Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden müssen. Schülerinnen und Schüler, Familien sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten von einer besonderen Regelung profitieren, die ihnen mehr Zeit für die Teilnahme an diesem einzigartigen Landesereignis ermöglicht.
Schleswig-Holstein verfügt zudem im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern über eine vergleichsweise geringe Anzahl gesetzlicher Feiertage. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu prüfen, ob ein zusätzlicher arbeits- und unterrichtsfreier „Kieler-Woche-Tag“ eingeführt oder eine vergleichbare Regelung geschaffen werden kann.
Ein solcher Tag würde Familien, Schülerinnen und Schülern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, gemeinsam an den kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Angeboten der Kieler Woche teilzunehmen. Gleichzeitig würde damit die besondere Bedeutung dieses traditionsreichen Ereignisses für Schleswig-Holstein angemessen gewürdigt.
Die Kieler Woche ist weit mehr als ein Fest – sie ist ein Stück Schleswig-Holstein. Sie verbindet Generationen, schafft Erinnerungen und stärkt das Gemeinschaftsgefühl in unserem Land. Ich bitte den Schleswig-Holsteinischen Landtag daher, die Einführung eines Kieler-Woche-Tages oder einer vergleichbaren Regelung zu prüfen und damit die besondere Verbundenheit Schleswig-Holsteins mit diesem einzigartigen Ereignis sichtbar zu unterstreichen.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 8 Personen unterstützt wird, auf Grundlage der von der Petentin vorgebrachten Aspekte sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.
Die Petentin regt die Einführung eines zusätzlichen arbeits- und unterrichtsfreien Kieler-Woche-Tages oder einer vergleichbaren Regelung an. Sie hebt hervor, dass die Kieler Woche eines der bedeutendsten Segelsportereignisse der Welt und das größte Sommerfest Nordeuropas sei. Jedes Jahr bringe sie Millionen Besucherinnen und Besucher zusammen und mache Schleswig-Holstein weit über die Landesgrenzen hinaus als weltoffenes, maritimes und kulturell vielfältiges Bundesland sichtbar. Trotz der Bedeutung der Kieler Woche sei für viele ein Besuch nur eingeschränkt möglich, da hierfür häufig Urlaubstage oder Freizeitausgleich in Anspruch genommen werden müssen. Schülerinnen und Schüler, Familien sowie Arbeitnehmer könnten von einer besonderen Regelung profitieren, durch welche sie für die Teilnahme an dem Programm der Kieler Woche mehr freie Zeit bekämen. Zudem verfüge Schleswig-Holstein im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern über eine vergleichsweise geringe Anzahl an gesetzlichen Feiertagen.
Der Petitionsausschuss teilt die Einschätzung, dass die Kieler Woche ein herausragendes Ereignis von landesweiter Bedeutung ist. Das Fest verbindet Generationen, schafft Erinnerungen und stärkt das Gemeinschaftsgefühl in Schleswig-Holstein. Die Möglichkeit, in größerem Umfang an den kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Angeboten der Kieler Woche teilzunehmen, ist aus Sicht des Ausschusses wünschenswert.
Sonn- und Feiertage unterliegen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Sie dienen dem Schutz der Arbeitsruhe und insbesondere der Förderung der inneren Ausgeglichenheit und des mentalen Wohlbefindens. Der verfassungsrechtliche Schutz garantiert die Sonn- und Feiertage an sich, die Ausgestaltung bleibt jedoch der Gesetzgebung überlassen. Dabei liegt die Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung, mit Ausnahme des 3. Oktobers als Nationalfeiertag, bei dem Landesgesetzgeber gemäß Artikel 70 Absatz 1 Grundgesetz. Der Gesetzgeber darf laut höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei in seinen Regelungen auch andere Belange als Begründung zur Geltung bringen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages mit weitreichenden Folgen verbunden wäre. Gesetzliche Feiertage begründen nach § 9 Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz einen allgemeinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei fortlaufender Vergütung für sämtliche Beschäftigte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines weiteren Feiertages wären erheblich und müssten im Rahmen einer umfassenden Abwägung berücksichtigt werden.
Die Erfahrung mit der Einführung des Reformationstages im Jahr 2018 hat zudem gezeigt, dass die Schaffung eines neuen gesetzlichen Feiertages einen breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Diskurs erfordert, in dem die unterschiedlichen Interessen und Argumente gegeneinander abgewogen werden. Einen solchen Konsens zu finden, gestaltet sich häufig schwierig. Einen entsprechenden gesamtgesellschaftlichen Diskurs und ein möglicher Konsens sind derzeit hinsichtlich der Einführung eines freien Tages während der Kieler Woche nicht erkennbar.
Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass die Kieler Woche als Veranstaltung über neun Tage stattfindet und nicht nur einen festen Kalendertag hat. Die Einführung eines Kieler-Woche-Tages als gesetzlichen Feiertag würde daher zusätzliche Fragen aufwerfen, etwa welcher konkrete Tag hierfür ausgewählt werden und dadurch eine besondere Bedeutung erhalten soll. Zudem wären auch planerische und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen, wie beispielsweise das potenziell besonders hohe Besucheraufkommen an dem freien Tag. Daneben betont der Ausschuss, dass gesetzliche Feiertage die Möglichkeit bieten, den Freiraum individuell und selbstbestimmt zu gestalten. Im Rahmen der freien Entfaltung können Feiertage individuell mit eigenen Inhalten gefüllt werden.
Da es sich bei der Kieler Woche um eine mehrtägige Veranstaltung handelt, deren Programm verschiedene Tage und Tageszeiten, insbesondere auch zwei Wochenenden abdeckt, ist nach Auffassung des Ausschusses die Möglichkeit zum Besuch breit gestreut und möglichst besucherfreundlich gestaltet. Eine gesetzliche Regelung erscheint dem Petitionsausschuss daher nicht erforderlich.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.