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Erhalt analoger Kommunikationswege zu Behörden, Dienstleistungen und Handel

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Digitalisierung

Die SH-Landesregierung ist bestrebt, die gesellschaftliche Kommunikation auf digitalem Wege zu fördern und voranzutreiben insbes. mit einer Festschreibung in der Landesverfassung und dem unlängst auf den Weg gebrachten Digitalbeschleunigungsgesetz. Man will hinsichtlich dessen eine „Vorreiterrolle“ einnehmen (u.a. Digitalstrategie Schleswig-Holstein 2026).
Diese sieht vor, dass die Bürger* mit wenigen zugelassenen Ausnahmen verpflichtet werden sollen, mit Behörden ausschließlich (anders EU+BUND) digital über ein Bürgerkonto / EUWallet zu kommunizieren. Dabei werden sensible persönliche Daten inscl. Gesundheitsdaten durch-gehend von der kommunalen bis zur EU-Ebene und darüberhinaus! vollständig oder teilweise behördlich verknüpft.
Grundlage dabei sind die individuelle digitale Ausweisung (BundID) nebst weiteren Nachweisen wie Führerschein etc. einschließlich eines e-Zahlungsdienstes. Dafür muss eine App installiert werden.
Vorausgesetzt wird, dass jeder Bürger* über ein digitales Gerät nebst Umgangsfähigkeit besitzt. Sofern, wie angestrebt, der Bürger* behördlicherseits allzeit erreichbar sein soll, ist ein mobiles Gerät wie notebook oder smartphone erforderlich. Ein ortsfestes Gerät wäre dann nicht ausreichend.
Abgelehnt wird hier nicht die generelle Einrichtung und Nutzung einer digitalen Behörden-kommunikation sondern eine ausschließliche. Es wird gefordert, dass analoge Zugänge für Grundbedürfnisse zu Banken (Konto, Überweisun-gen, Bargeldabhebungen), Handel (Verträge, Zahlungen), ÖPNV, Informationszustellung (Justiz, Ämter, Post, Gesundheit, ÖRR) ohne zusätzliche Aufschläge erhalten bleiben.
Erwähnt sei, dass zumindest den derzeitigen Entwicklungszustand der Vorhaben betreffend, auch für die hiesige Allgemeinheit große Bedenken bestehen.
Welches sind die Gründe ?
1. Fehleranfälligkeit des Systems (menschlich oder technisch)
2. Missbrauchsanfälligkeit, gezielt oder unbeabsichtigt (technisch, kommerziell, politisch)
3. Transparenzmangel und Einschränkung individueller Kontrollmöglichkeiten - auch bzgl. der anvisierten Einschränkung der Informationsfreiheit (IZG)
4. Z.T. ungeklärte Verantwortlichkeiten und Haftbarmachung
5. Kostenverlagerung von der Behörde und Dienstleistern auf den Bürger
6. Informationsverkürzungen
7. Zeit- und Konzentrationslenkung auf digitaltechnische Anwendung anstatt auf inhaltliche Kommunikation
8. Fehlende breite Aufklärung über Risiken
9. Verständigungsverlust zwischen regierender Politik und Bürger* mittels der Sachbearbeitern* => Entfremdung Regierung-Bürger*
10. Ausschluss von Bürgern*, die den persönlichen Kontakt für wichtig erachten und schätzen.

Details

Veröffentlichungsdatum
03.07.2026
Petent/in
Tobias Menke
Status
in Mitzeichnung
38
Tage
7 Mitzeichner, noch 1.993 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Erhalt analoger Kommunikationswege zu Behörden, Dienstleistungen und Handel
  • 1. Uwe Hartmann, Klein Barkau
  • 2. Julia Mokrus, Klein Barkau
  • 3. Martin Erwin Mokrus, Kiel
  • 4. Inke Magens , Grevenkop
  • 5. Edeltraud Sibbert, Kiel
  • 6. Karl-Heinz Bauer, Kiel
  • 7. Georg Burger, Heimenkirch