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Erhalt des Instituts für Osteuropäisches Recht in Kiel

Mit dem Institut für Osteuropäisches Recht verfügt die Universität Kiel über eine bundesweit einzigartige Einrichtung, die die Rechtsentwicklungen in allen Staaten Osteuropas, im Ostseeraum, in der Kaukasus-Region und in Zentralasien wissenschaftlich verfolgt, hierfür ein großes Kontaktnetzwerk aufgebaut hat und wissenschaftlichen Nachwuchs ausbildet.
Das Institut wurde im Jahr 1959 aufgrund eines Beschlusses des Landtages und durch finanzielle Zuwendung der Landesregierung eingerichtet. Das Institut ist auch Ort des Dialogs mit der Politik und Wirtschaft, an dem sich alle Interessierten aus verschiedenen Ländern, unabhängig von politischen Auseinandersetzungen oder Kriegen auf zwischenstaatlicher Ebene, austauschen können.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel beabsichtigt, die Professur für Osteuropäisches Recht und damit verbunden das Institut für Osteuropäisches Recht in naher Zukunft aufzugeben und durch eine Professur für Familienrecht (das schon bisher an der Fakultät vertreten war) zu ersetzen. Dadurch würde in Kiel unersetzliches Know-how verloren gehen, zum Nachteil sowohl des Landes Schleswig-Holsteins als auch von Deutschland insgesamt.
Bereits im Jahr 1989 plante die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Schließung des Instituts. Dem stimmte damals die Leitung der Universität Kiel, nach Rücksprache mit der Landesregierung, nicht zu. Das Institut heute, im Angesicht des Kriegs in der Ukraine und innenpolitisch-rechtspolitischer Krisen in mehreren osteuropäischen Nachbarstaaten Deutschlands, zu schließen, wäre politisch unverantwortlich.
Wir appellieren an den Landtag, sich für den Erhalt des Instituts für Osteuropäisches Recht einzusetzen. Der Landtag hat aufgrund der Entstehungsgeschichte des Instituts die Legitimität für eine entsprechende Stellungnahme und Gespräche mit Entscheidungsträgern. Autonomie der Hochschulen ist kein Freibrief für Maßnahmen, die die Interessen des Landes beeinträchtigen. Wenn die Rechtswissenschaftliche Fakultät an dem Institut für Osteuropäisches Recht kein Interesse mehr hat, könnte das Institut z.B. einer anderen Fakultät angegliedert werden (auch mit interdisziplinärer Ausrichtung) oder als unabhängiges Institut "an" der Universität eingerichtet werden.