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Erhalt des kleinen Parks in der Esmarchstraße nach Kanalsanierung

Mit unseren Unterschriften setzen wir uns für eine Änderung des Ratsbeschlusses vom 28.03.2024 (Kanal- und Straßensanierung zwischen Niebuhrstraße und Holtenauer Straße, Drucksache 0355/2024) ein, da dieser die Bedürfnisse der Anwohnenden in der Esmarchstraße sowie der Nachbarschaft nicht ausreichend berücksichtigt und Umweltschutzbedenken vernachlässigt. Zudem steht er einer nachhaltigen, klimafreundlichen städtebaulichen Entwicklung entgegen.
1. Wir befürworten die notwendige Kanalsanierung, fordern jedoch nachdrücklich, dass im Rahmen dieser die Grünfläche mit ihrer denkmalgeschützten Skulptur Blumenpflücker (1955) von Alwin Blaue keineswegs verkleinert wird, sondern mindestens innerhalb ihrer bisherigen Grenzen bestehen bleibt. Des Weiteren fordern wir, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den ökologisch bedeutsamen Baumbestand zu erhalten. Die an die Baumaßnahmen anschließende Gestaltung des Bereichs zwischen Niebuhrstraße und Holtenauer Straße soll unter Beteiligung der Anwohnenden und Berücksichtigung der Prinzipien klimafreundlicher Stadtentwicklung erfolgen.
2. Wir lehnen den Bau einer zweiten, überflüssigen Fahrbahn samt Parkplätzen ab und fordern eine strikte inhaltliche Trennung dieser Baumaßnahme von der notwendigen Kanalsanierung.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2.170 Mitzeichnern unterstützt wurde, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte sowie der Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung zu der Petition beraten.
Mit der öffentlichen Petition wird die Änderung des Ratsbeschlusses der Landeshauptstadt Kiel vom 28. März 2024 über die Kanal- und Straßensanierung zwischen Niebuhrstraße und Holtenauer Straße gefordert. Es wird insbesondere vorgebracht, dass die Bedürfnisse der Anwohnenden sowie Umweltschutzbedenken nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Der ökologisch bedeutsame Baumbestand sowie die Skulptur „Blumenpflücker“ sollten am Standort erhalten bleiben. Auch der Bau einer zweiten Fahrbahn wird abgelehnt und stattdessen der Erhalt der Grünflächen befürwortet.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Öffentlichkeit im Nachgang zur Petition sowie aufgrund der vermehrten Nachfragen von Anwohnern in mehreren Sitzungen des Ortsbeirats Ravensberg, Brunswik und Düsternbrook intensiv an der erneuten Planung der Kanal- und Straßensanierung beteiligt wurde. Es hat einen umfassenden Planungsdialog gegeben, bei welchem die Öffentlichkeit ihre Anmerkungen zu den Planungsvarianten vorgebracht und die Stadtverwaltung diese berücksichtigt und abgewogen hat. Der Bauausschuss der Stadt Kiel hat den Sachverhalt sodann inhaltlich noch einmal eingehend beraten und im Ergebnis in seiner Sitzung am 6. November 2025 eine veränderte Beschlusslage geschaffen.
Die neue Beschlusslage sieht zwar größere Grünflächen, allerdings weiterhin fast den kompletten Verlust des vorhandenen Baumbestandes vor. Im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss ist deutlich geworden, dass damit auch der neu getroffene Beschluss nicht im Sinne der Interessenvertreter und Initiatoren der Petition ist. Die Forderung nach dem Erhalt aller Bäume wird weiter aufrechterhalten. Trotz der vom Tiefbauamt fachlich begründeten Einschätzung, dass eine Beschädigung des Wurzelwerkes der Bäume während der Bauarbeiten nicht abwendbar sei, wird eine baumschonende Lösung von den Interessenvertretern weiterhin für möglich erachtet. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Fällung von 16 geschützten Bäumen eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt wurde, deren Bescheidung zum Zeitpunkt der Anhörung noch ausstehend war. Ungeachtet der notwendigen Mindestmenge an Neupflanzungen als Ausgleichsmaßnahme plant die Stadt bisher aus gestalterischen Gründen mindestens 36 neue Bäume zu pflanzen.
In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Beschlusses im politischen Gestaltungsspielraum der Stadt Kiel liegt. Eine Einflussnahme hierauf ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung weder möglich noch beabsichtigt.
Der Ausschuss fasst abschließend zusammen, dass seitens der Stadt Kiel die ursprüngliche Beschlusslage einer erneuten intensiven Prüfung unterzogen wurde, die Anliegen der Anwohner im Rahmen der Bürgerbeteiligung gehört und in die Gestaltungsvorschläge einbezogen wurden. Aus der erneuten Befassung mit der Thematik in den zuständigen politischen Gremien ist eine veränderter Beschlusslage hervorgegangen. Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass bei Vorhaben mit größerem Veränderungscharakter grundsätzlich verschiedene Interessen miteinander abzuwägen sind und ein allgemeiner Konsens selten erreicht werden kann.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.