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Folgen der geplanten Hinterlandanbindung für Bad Schwartau und Ostholstein

Stop! Keine Zerstörung des 200 Jahre gewachsenen Naturwaldes und keine Spaltung von Bad Schwartau durch den Bau der Hinterlandanbindung!
Wir fordern einen umweltschonenden Ausbau des Schienennetzes der Hinterlandanbindung der FFBQ. Es sollen nur Varianten untersucht werden, die unsere Stadtwälder erhalten und eine Isolierung von 2100 Bewohnern während der Bauzeit ausschließen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und ihren Einfluss geltend macht, um Schäden von Bad Schwartau, der Region Ostholstein und vom ganzen Land Schleswig Holstein abzuwenden.
Die von der Bahn favorisierte Trassenführung der Hinterlandanbindung FFBQ ist aufgrund einer fehlerhaften Variantenbewertung im Raumordnungsbeschluss für Bad Schwartau entstanden, welcher ungeprüft vom Land SH übernommen wurde.
Sie führt zu einer Teilung der Stadt Bad Schwartau mit Zerstörung eines innerstädtischen gewachsenen Naturwaldes mit zum Teil über 200 Jahre alten Bäumen und zu einer gesundheitsgefährdenden Lärm-, und Erschütterungsbelastung der Bevölkerung. In der mind. 4 Jahre dauernden Bauphase kommt es zu einer kompletten Isolierung von 2100 Einwohnern durch die Trennung vom Ortszentrum. Die wirtschaftliche Schädigung einer ganzen Region durch den Ausfall der Zugverbindungen zwischen den beiden größten Städten des Landes Schleswig- Holstein, Lübeck und Kiel, und den Bäderorten ist vorprogrammiert.
Wir treten ein für den Erhalt der Lebensqualität, der Umwelt und der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Schutzes einer ganzen Wirtschaftsregion.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 2.502 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus einer öffentlichen Anhörung beraten.
Die Petentin fordert eine umweltverträgliche, zukunftssichere sowie bürgerfreundliche Lösung der Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung im Bereich Bad Schwartau. Diese Aspekte seien aus ihrer Sicht bei der Entscheidung für den geplanten Streckenverlauf durch den Kurort Bad Schwartau nicht genügend gewürdigt. worden. Eine Umsetzung dieser Variante zerstöre Waldflächen, sei dem künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommen nicht gewachsen und setze die Bevölkerung während der mehrjährigen Bauphase unzumutbaren Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Umleitungen aus. Diese Nachteile könnten nach Ansicht der Petentin durch den Bau der Alternativstrecke, der sogenannten X-Trasse, die um Bad Schwartau herumführen würde, vermieden werden.
Der Petitionsausschuss unterstreicht zunächst die große Bedeutung der Hinterlandanbindung des Schienenverkehrs für das Gesamtprojekt der Festen Fehmarnbeltquerung. Die Realisierung dieses Infrastrukturgroßprojektes als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist eines der größten Verkehrsprojekte der Bundesrepublik. Die verkehrs- und anwohnerverträgliche Durchführung der Maßnahme in einem angemessenen Zeitrahmen ist deshalb bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Die Deutsche Bahn plant und realisiert in mehreren Streckenabschnitten den zweigleisigen Aus- und Neubau sowie die Elektrifizierung der Bahnstrecke von Lübeck nach Puttgarden. Verantwortlich für die Planung und Umsetzung ist die DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin. Der geplante Abschnitt „1.1 Bad Schwartau“ sieht den Ausbau der vorhandenen Bestandstrasse durch das Stadtgebiet von Bad Schwartau vor. Auf Initiative der Landesregierung wurde das Fehmarnbelt-Dialogforum ins Leben gerufen, das eine innovative Bürgerbeteiligung ermöglichen und für Transparenz im weiteren Planungsverfahren sorgen soll.
Das Verkehrsministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich der Planfeststellungsabschnitt „1.1 Bad Schwartau“ aktuell im Genehmigungsverfahren befindet. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der laufenden Auslegung der Planungsunterlagen noch die Möglichkeit haben, ihre Einwendungen in das Verfahren einzubringen. Diese werden durch das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft. Nach Kenntnis des Ministeriums wird eine Betrachtung der im Rahmen des 2014 durchgeführten Raumordnungsverfahrens abgewogenen Varianten der Trassenführung, Inhalt der Planfeststellungsunterlagen sein.
Soweit die Petentin davon ausgeht, der Variantenvergleich, der dem Raumordnungsbeschluss aus 2014 zugrunde liegt, sei hinsichtlich natur- und klimaschutzrelevanter Aspekte nicht mehr aktuell und berücksichtige nicht den direkten Vergleich der Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern, entnimmt der Ausschuss den Ausführungen der DB InfraGO AG, dass die Entscheidung im Raumordnungsverfahren von 2011 bis 2014 zwar auch unter Berücksichtigung des damaligen Variantenvergleichs zugunsten des Ausbaus der Bestandstrasse ausgefallen ist, sich in der darauf folgenden parlamentarischen Befassung jedoch noch Umplanungen zum Schutz der vor Ort lebenden Menschen ergeben haben. Der Bundestag hat auf Initiative Schleswig-Holsteins im Jahr 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für übergesetzlichen Lärmschutz bewilligt. Daraufhin wurden die Planfeststellungsunterlagen des Abschnitts 1.1 überarbeitet und eine Tieferlegung der Bestandstrasse um 3,20 Meter sowie ein verbesserter Schall- und Erschütterungsschutz vorgesehen. Eine wie von der Petentin angenommene Übernahme von Fehlern aus der Variantenbewertung im Raumordnungsbeschluss aus 2014 durch das Verkehrsministerium stellt der Petitionsausschuss hingegen nicht fest.
Hinsichtlich der Forderung der Petentin nach einer erneuten ergebnisoffenen Abwägung zwischen verschiedenen Varianten, entnimmt der Ausschuss den Ausführungen der DB InfraGO AG, dass im Raumordnungsverfahren für den Planungsabschnitt 1.2 Ratekau-Haffkrug ein erneuter Variantenvergleich durchgeführt wurde, bei dem die Vorbehalte aus dem benachbarten Abschnitt Bad Schwartau berücksichtigt und Planungen bereits angepasst wurden. Die DB InfraGO AG betont, dass die X-Trasse schwerwiegendere ökologische Folgen hätte und Menschen anderer Gemeinden betroffen wären, so dass sich die Proteste lediglich verlagern würden.
Die Petentin befürchtet eine Überlastung des Streckenabschnittes Bad Schwartau sowie Einschränkungen für den Schienenpersonennahverkehr durch die gemeinsame Nutzung von Nah- und Fernverkehr sowie einer zusätzlich zu erwartenden hohen Frequenz an Güterzügen und damit verbundene Lärmbelästigungen. Für den Ausschuss ist aus den Ausführungen der DB InfraGO AG ersichtlich, dass auch bei einer Entscheidung für die X-Trasse die Streckennutzung im Einzelnen nicht festgelegt werden kann. So könnten Güterverkehrsunternehmen auch bei der Realisierung des Streckenneubaus um Bad Schwartau herum, die kürzere Trasse durch die Stadt buchen. Dann gäbe es dort jedoch keine, wie in der aktuellen Planung vorgesehenen, Lärmschutzmaßnahmen. Dieser Umstand würde auch nicht dadurch verhindert, dass die Strecke durch Bad Schwartau dann nicht elektrifiziert wäre, da Güterzüge auf Dieselbetrieb umschalten können. Bei einer Entscheidung für die X-Trasse müsste eine erneute Prüfung der Verteilung von Nah-, Fern- und Güterverkehr auf beiden Strecken erfolgen. Auch müsste dann geprüft werden, welche Ertüchtigungen gegebenenfalls an der Bestandstrasse nötig werden.
Der Ausschuss kann die Befürchtungen der Petentin zu den zu erwartenden Auswirkungen der vierjährigen Bauphase insbesondere für die Stadtteile Kaltenhof und Marienholm nachvollziehen Er weist jedoch darauf hin, dass die Vorhabenträgerin für die Bauumsetzung eine Sperrung der Bahnstrecke Kiel–Lübeck von anderthalb Jahren vorsieht und im Einzelnen geeignete Maßnahmen trifft, um große verkehrliche Probleme abzumildern.
Der Petitionsausschuss stellt im Ergebnis seiner Beratung fest, dass die Entscheidung der Streckenführung im förmlichen Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt getroffen wird. Die Planungsunterlagen für den Abschnitt Bad Schwartau wurden zwischenzeitlich beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Im förmlichen Anhörungsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, noch die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen geltend zu machen und im anschließenden Erörterungstermin direkt mit der Deutschen Bahn zu klären. Erst nach Abwägung aller Belange erlässt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss, mit dem Baurecht wirksam wird.
Der Petitionsausschuss betont, dass der fristgemäßen Fertigstellung der Hinterlandanbindung sowie dem zügigen Ausbau des Schienennetzes insgesamt ein breiter politischer und gesamtgesellschaftlicher Konsens zugrunde liegt. Die Umsetzung dieses für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins wichtigen Infrastrukturvorhabens ist zwangsläufig mit zeitweiligen Beeinträchtigungen, Baustellen und Einschränkungen für die betroffene Bevölkerung verbunden. Der Ausschuss hält es daher für erforderlich, dass diese Belastungen im Interesse des übergeordneten Gemeinwohls und einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur in einem angemessenen Umfang akzeptiert werden. Gleichzeitig sind die berechtigten Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und die Auswirkungen der Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten.
Im Ergebnis seiner Beratung hat der Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass die Deutsche Bahn bestrebt ist, die Beeinträchtigungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Der Petitionsausschuss beschließt, seinen Beschluss an das Verkehrsministerium sowie an das Fehmarnbelt-Dialogforum zur Beachtung im weiteren Verfahren weiterzuleiten.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.