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Für Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Krankenhaus

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Durch die Übernahme der evangelischen DIAKO durch den katholischen Malteser Orden entsteht bei der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und Umgebung ab dem 01.03.2026 eine Lücke, denn der katholische Malteser Orden verbietet die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der katholische Träger erlaubt nur Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer Indikation, wenn „akute Lebensgefahr für die Schwangere“ vorliegt, welche in der Realität so gut wie gar nicht vorkommt. Der Malteser Orden lehnt Schwangerschaftsabbrüche somit komplett ab.

Das bedeutet, dass die Ärzt*innen der DIAKO und Belegärzt*innen in Zukunft keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen dürfen. Dabei hatte die DIAKO 1995 der Stadt Flensburg vertraglich zugesichert, Abbrüche bei allen Indikationen nach §218 (StGB) durchzuführen. Dieser Vertrag ist seit 1997 gültig und wird bisher auch erfüllt.

Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, denn zusätzliche „externe“ Ärzt*innen sind nicht vorhanden. Im Gegenteil: die Anzahl der gynäkologischen Praxen in Flensburg, die operative Abbrüche vornehmen, ist in den letzten Jahren auf zwei Praxen gesunken. Von diesen zwei Praxen behandelt eine Praxis nur ihre eigenen Patient*innen. Nur mit Unterstützung der Ärzt*innen der DIAKO und der Belegärzt*innen ist das medizinische Versorgungsangebot mit Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg und der Region ausreichend.

Es wird beantragt:

1. Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass der Malteser Orden sich umgehend zu den Regelungen der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer verpflichtet. Das Land Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die Ärzt*innen der DIAKO und die Belegärzt*innen auch weiterhin Schwangerschaftsabbrüche durchführen können. Der Malteser Orden ist nach der Musterberufsordnung nicht berechtigt den Ärzt*innen Verbote (durch Arbeitsverträge oder Dienstanweisungen) zu erteilen.
2. Das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Flensburg überprüfen die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Vertrages zwischen der DIAKO und der Stadt Flensburg, damit die Stadt Flensburg gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Vertragsbruch einleiten kann. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Flensburg bei der juristischen Auseinandersetzung.
3. Die Trägerschaft des neuen Fördeklinikum Katharinen Hospital ist dahingehend zu prüfen, ob die Trägerschaft in eine andere Trägergesellschaft umgewandelt werden kann, die den Malteser Orden ausschließt. Auch eine Kommunalisierung des Krankenhauses soll dazu in Betracht gezogen werden.

Annex:

In der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist folgendes im § 14 klar geregelt: „Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen.“

Details

Veröffentlichungsdatum
23.01.2026
Petent/in
Birte Lohmann
Status
Anhörung geplant
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
12467 Mitzeichner

Eine öffentliche Anhörung ist am 28.04.2026 geplant.